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Home Interessantes Die Notfallsanitäter sind los – Das NotSanG kommt!

NotSan - Quelle: SK-Verlag
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Notfallsanitäter - Quelle: notfallpaedagogik.deDer 22.03.2013 wird wohl in Zukunft ein Tag sein, an den man sich gerne zurück erinnert und an dem Geschichte für das Rettungsfachpersonal in Deutschland geschrieben wurde. Der Bundesrat hat heute das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) verabschiedet, welches demnach am 01.01.2014 in Kraft tritt. Es löst damit das fast ein viertel Jahrhundert alte und längst überholte Rettungsassistentengesetz ab.

Nachdem der Gesetzentwurf in den Lesungen im Bundestag in den letzten Wochen innerhalb weniger Minuten alle Hürden genommen hatte und am Ende ohne eine einzige Gegenstimme verabschiedet worden war (Bericht und Gesetzentwurf dazu gibt’s hier!), stand heute die Sitzung des Bundesrates an.

Viele Ärzteverbände und -organisationen hatten es dem neuen Gesetz in der Vergangenheit nicht leicht gemacht und immer wieder für Aufruhr gesorgt. Auch viele nichtärztliche Verbände und sogar Rettungsdienstmitarbeiter selbst, hatten dem Gesetz kritisch entgegen gesehen und stark daran gezweifelt, dass es tatsächlich (und vor allem derart schnell) in Kraft tritt. Nun können wir, die zum Teil jahrelang dafür gekämpft hatten, endlich aufatmen:

Das Gesetz ist verabschiedet und tritt, wie bereits eingangs erwähnt, zum 01. Januar 2014 in Kraft! 🙂

 


 

Da sich nun mit großer Wahrscheinlichkeit unzählige Fragen unter euch allen auftun werden, möchte ich euch unbedingt an’s Herz legen, die entsprechenden Dokumente ganz einfach einmal selbst zu lesen. Des Weiteren ist wichtig zu wissen, dass es sich hierbei um ein Bundesgesetz handelt, der Rettungsdienst aber Ländersache ist und die Landesrettungsdienstgesetze erst noch entsprechend angepasst werden müssen. Demnach gibt es eben Dinge, die ein solches Gesetz auf Bundesebene schlichtweg gar nicht regeln kann!

Gefährliches Halbwissen und Panikmache zum neuen Gesetz finden sich überall im Internet und oftmals ist bei genauerer Betrachtung klar erkennbar, dass derartige Beiträge von Personen(-gruppen) kommen, die sich selbst nur teilweise oder gar überhaupt nicht eingelesen haben. Notorische Nörgler und Wichtigtuer gibt es leider zuhauf, aber wer selbst die Zeit aufbringt das Gesetz zu lesen und sich klar zu machen, was dieses Bundesgesetz regeln kann und was nicht, der wird schnell feststellen, dass das ganz klar ein Schritt in die richtige Richtung ist, der uns selbst und vor allem auch unseren Patienten zugute kommt!

Positive Auswirkungen des neuen, bundeseinheitlichen Berufsgesetzes, sind beispielsweise die Verlängerung der Ausbildungszeit von 2 auf 3 Jahre, die geänderten Zugangsvoraussetzungen sowie die Tatsache, dass künftig eine Ausbildungsvergütung bezahlt wird.

 

Weitere Informationen zum Thema:

NotSanG – TOP13 | www.Bundesrat.de (PDF)

 

Wie geht es nun weiter?

In erster Linie wir das neue Gesetz nun vom Bundesgesundheitsminister und der Kanzlerin gegengezeichnet, bevor es dann vom Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt vermeldet wird. In nächster Zeit folgt dann die Beratung über die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, sowie über Rechtsvorschriften zum Verdienst und Kompetenzen der künftigen NFS. Selbstverständlich werden wir euch hier auch über die entsprechenden Neuerungen auf dem Laufenden halten!

 


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