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Rettungsdienst im Einsatz - Quelle: main-spitze.de (Archivbild)
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Es ist 19:50 Uhr als der Rettungswagen zu einer gestürzten Person gerufen wird. Empfangen werden die beiden Retter von einer 83-jährigen Dame, die im Rollstuhl sitzt. Sie berichtet, es gehe um ihren leukämiekranken und im Sterben liegenden Mann. Als die Rettungsassistenten das Zimmer des Mannes betreten, finden sie ihn auf dem Boden liegend vor. Er sei aus dem Bett gefallen.

„Was fehlt denn dem jungen Mann?“ fragt einer der beiden. Völlig empört antwortet die Ehefrau: „Legen Sie meinen Mann wieder in’s Bett und dann verschwinden Sie!“

Die beiden untersuchen den gestürzten Patienten, der in einem blutverschmierten Bettlaken liegt und stellen Hämatome am ganzen Körper und schorfige Wunden im Gesicht fest, die in der Klinik versorgt werden müssen. Als sie dies der betagten Dame mitteilen, erwidert diese, dass die Wunden aufgrund des Krebsleidens nicht mehr heilen und der Patient am nächsten Tag in einer Klinik versorgt würde. Darauf versuchen die Retter der Frau zu erklären, warum sie der Meinung sind, dass der Patient jetzt gleich versorgt werden sollte und sie ihn deshalb mit in’s nächste Krankenhaus nehmen wollen.

Nach mehreren verbalen Entgleisungen und einer vorgetäuschten Herzattacke der Angehörigen wird es den beiden Rettern dann zu bunt: Sie rufen Notarzt und Polizei dazu. Daraufhin wird die betagte Dame grob, stößt einen der beiden Helfer gegen einen Türstock, verdreht ihm zwei Finger und schlägt ihm dann mit einem Telefonhörer mehrfach in’s Gesicht. Nicht etwa sanft, denn die Folge der Attacke sind ein herausgebrochener Schneidezahn, ein zertrümmertes Jochbein und ein Hämatom am Oberkiefer.

Klingt irgendwie unrealistisch? Ist aber genau so im Mai 2011 in München passiert!


Erst die hinzugerufene Polizei kann die Situation beruhigen! Der verletzte Rettungsassistent erstattet Anzeige gegen die Rentnerin. Er muss im weiteren Verlauf insgesamt fünf mal operiert werden, eine weitere OP wird noch folgen!

Einige Zeit später – der krebskranke Patient war zwischenzeitlich an seiner Erkrankung verstorben – erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Rentnerin: Gefährliche Körperverletzung!

Da die Patientin jedoch bereits seit zwei Jahren ihren Mann gepflegt hatte und offensichtlich in Panik war, ihn nie wieder sehen zu dürfen, ergeht ein relativ mildes Urteil: 9000 € (180 Tagessätze) Strafe auf Bewährung und 3000 Euro Schmerzensgeld. Im Klartext bedeutet das, dass sie das Schmerzensgeld bezahlen muss, die Strafe jedoch nur, wenn sie innerhalb eines Jahres noch einmal straffällig wird. Bleibt sie während dieser Zeit straffrei, muss sie die Geldstrafe nicht bezahlen.

Die verwunderliche Aussage der Rentnerin darauf: „Ich zahle nicht, ich gehe lieber in’s Gefängnis!“

 

Mehr Informationen zu diesem Vorfall:

Süddeutsche Zeitung: 84-jährige verprügelt Sanitäter – Retter wird zum Opfer

Abendzeitung München: Rentnerin (83) schlägt Sanitäter Zahn aus

BILD: Telefon in’s Gesicht gedonnert – Rentnerin (83) schlägt Sanitäter in die Klinik!


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