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NEF Notarzt auf Basis eines Audi Avant
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Dr. Alexander Hatz ist seit 23 Jahren selbstfahrender Notarzt und ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) in Neuburg/Donau (Bayern) und war seither bereits über 5000 Mal im Einsatz. Der Mediziner ist in all den Jahren im Notarztdienst immer unfallfrei bei seinen Einsätzen angekommen und hat nicht einen einzigen Punkt in Flensburg.

Auf dem Weg zu lebensbedrohlichem Kindernotfall

Der erfahrene und routinierte Notarzt war im April vergangenen Jahres unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten zu einem 2-jährigen Kind unterwegs gewesen, das Sekundenkleber verschluckt hatte.

Jeder von uns kann sich sicherlich gut vorstellen, was bei einem solchen Meldebild in einem vorgeht und dass man bemüht ist, den Einsatzort möglichst schnell zu erreichen. Dennoch gilt auch hier (wie bei jedem anderen Einsatz auch) die Prämisse „Sicherheit vor Schnelligkeit“. Dies sieht auch Dr. Hatz so. Er habe niemals andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. „Das wäre ja auch in höchstem Maße widersinnig, denn ich brächte mich dadurch ja selbst in Gefahr. Dabei muss ich wohlbehalten beim Patienten ankommen, um helfen zu können.“ sagt er.

Wie immer hatte Dr. Hatz, zusätzlich zu Blaulicht und Sirene, Abblend- und Nebelscheinwerfer eingeschaltet und betätigte beim Überholvorgang die Lichthupe um entgegenkommende Fahrzeuge möglichst frühzeitig zu warnen.

Zwei entgegenkommende PKW-Lenker erstatteten Anzeige

Die Fahrer zweier entgegenkommender PKW hatten bereits kurz nach dem Einsatz Anzeige gegen den Notarzt erstattet, da sie von dem entgegenkommenden Einsatzfahrzeug zum scharfen Abbremsen und Ausweichen auf’s Bankett genötigt worden seien.

Im Mai hatte Dr. Hatz von den Ermittlungen gegen ihn erfahren. Erst kurz vor Weihnachten (also mehr als ein halbes Jahr später!) hatte er dann Akteneinsicht erhalten und daraufhin zwei Anwälte eingeschaltet.

Dr. Hatz selbst kann sich an einer derart brenzlige Situation nicht erinnern.

Staatsanwaltschaft Ingolstadt erlässt Strafbefehl

Ingolstadts Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Walter gibt an, dass dies als Straßenverkehrsgefährdung eingestuft worden sei und damit zur Anzeige geführt hätte.

Dr. Hatz wurde von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt im Januar 2015 zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500,- €, sowie einem 6-monatigen Führerscheinentzug verurteilt.

Für das Strafmaß gäbe es bei einem solchen Vergehen keinen Spielraum, heißt es. Auch bei Notfalleinsätzen unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten müsse Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer genommen werden.

Berufliche Grundlage des Arztes gefährdet

Dr. Hatz ist, zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Notarzt, auch als Betriebsarzt für viele Unternehmen in ganz Bayern unterwegs. Sollte diese Strafe Bestand haben, so sieht der Mediziner seine berufliche Grundlage in Gefahr.

Wie soll ich schnellstmöglich einem Menschen in Lebensgefahr helfen, wenn ich nicht schnell zum Einsatzort gelangen kann, weil schon die Notwendigkeit des Abbremsens und Ausweichens der anderen Verkehrsteilnehmer als Nötigung gewertet wird?“ fragt er sich.

Anwälte halten den Strafbefehl für höchst fatal und völlig unverständlich

Die beiden Anwälte des Arztes können nicht verstehen, wie Vertreter einer Staatsanwaltschaft und ein Richter ein solches Verfahren nicht umgehend einstellen. Ebenfalls können die beiden nicht verstehen, wie man überhaupt auf die Idee kommen könne, Angehörige des Rettungsdienstes im Einsatz anzuzeigen.

Erschreckendes Signal für alle Rettungskräfte

Sollte das Urteil Bestand haben, so ist dies auch ein fatales Zeichen gegenüber allen anderen Einsatzkräften der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), die tagtäglich im Einsatz sind um anderen zu helfen. Diese Helfer riskieren oftmals zwangsläufig selbst ihre eigene Gesundheit um schnellstmöglich bei den Menschen anzukommen, bei denen es teilweise um Leben und Tod geht.

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Dr. Hatz fährt, bis ein Gerichtstermin feststeht, weiterhin Notarzteinsätze und hofft auf einen positiven Ausgang des Prozesses, da dieser nicht nur auf ihn, sondern auch auf tausende anderer Rettungskräfte in Deutschland, Auswirkungen haben wird.

Video zum Vorfall

Notarzt verliert Führerschein und soll Strafe bezahlen

(Video öffnet in einem neuen Tab)


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Autor
Gründer, Administrator, Hausmeister und ‚Motor‘ des Blogs. Beiträge von ihm sind in allen Kategorien zu finden. Beruflich ist er als Notfallsanitäter, sowie als Dozent und Einsatzleiter bei einer großen Hilfsorganisation in Süddeutschland tätig. Dank diverser Zusatzqualifikationen und stetigen Fort- und Weiterbildungen, sowie unzähligen Kontakten im In- und Ausland, ist er immer up-to-date und wird von Bekannten und Kollegen häufig als Ansprechpartner für alle möglichen Themen rund um den Rettungsdienst konsultiert. Er ist auf diversen Internetplattformen, sowie Messen und anderen Veranstaltungen zu den Themen Rettungsdienst und Notfallmedizin präsent und dauernd auf der Suche nach neuen und interessanten Themen für den Blog.