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Home Interessantes Richtig oder Falsch? LED-Lampen zur Pupillenkontrolle

Taschenlampenvergleich - Quelle: zeroathome.de
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Pupillenkontrolle - Quelle: erste-hilfe-infos.de - Foto: rettungsassistenten-examen.deDie Pupillenkontrolle ist eine Maßnahme, die von Rettungsfachpersonal, Notärzten und Polizeibeamten im Arbeitsalltag routinemäßig häufig durchgeführt wird. Es werden dafür, zumindest im rettungsdienstlichen Bereich, spezielle kleine Diagnostikleuchten* vorgehalten. Diese sind meist sowohl im Fahrzeug selbst, als auch im Notfallkoffer oder -rucksack zu finden.

Das Problem an diesen Lämpchen ist, dass sie meist qualitativ nicht besonders hochwertig und auch nicht besonders resistent gegen allerlei äußere Einflüsse sind. Heißt, dass die Lampen ganz gerne mal ausfallen. Außerdem sind viele der Ansicht, dass solche Lampen für diesen Zweck ohnehin zu dunkel seien.

Da heutzutage viele ihre persönlichen Ausrüstungsgegenstände immer „am Mann“ tragen, wird da ganz einfach schnell Abhilfe geschafft. Dann wird kurz die LED Lenser P7* aus der Jacke geholt, die Mini-MagLite* aus dem Holster gezogen oder eine kleine LED-Lampe am Schlüsselbund* bemüht. Irgendjemand hat immer irgendwo gerade eine LED-Lampe dabei.

Pupillenkontrolle mit einer Taschenlampe - Quelle: bergedorfer-zeitung.de - Foto: Timo Jann

Auch bei der Polizei lässt sich das beobachten. Polizeibeamte packen erfahrungsgemäß, neben den LED-Leuchtwundern im Taschenformat sogar ganz gerne mal die große MagLite* aus. Diese Vorgehensweise habe ich nun schon mehrfach beobachtet.

Grund genug für mich, einmal nachzuhaken, ob das denn überhaupt zulässig ist und ob LEDs dem Auge nicht vielleicht sogar schaden…

 

Sind LED-Lampen als Pupillenleuchten geeignet?

LED KaltweißDie heutzutage verwendeten LEDs sind sogenannte Hochleistungs-LEDs und strahlen im Taschenlampenbereich meist kaltweißes oder bläuliches Licht aus.

Diese LEDs sind aufgrund ihrer Eigenschaften zwischen Lasern und sogenannten Quellen inkohärenter optischer Strahlung (z.B. Glühbirnen) anzusiedeln. Sie werden nach der Lampensicherheitsnorm DIN EN 62471 bewertet. Dort werden die Lampen in vier Risikogruppen (0 – 3) mit steigendem Gefährdungspotential aufgeteilt. Forscher der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fanden heraus, dass die LEDs dort im sichtbaren Spektralbereich die Risikogruppe 2 erreichen.

Hier ein Auszug aus den Verhaltensregeln zum Umgang mit Lasern und LED der Klassen 2, 2M und 3A:


• Niemals den Laserstrahl oder die Strahlung einer sogenannten Leistungs-LED in die Augen von anderen Personen richten.
• Der Benutzer sollte nie absichtlich in den direkten Strahl starren.
• Falls Laserstrahlung der Klasse 2, 2M oder 3A bzw. Strahlung einer Leistungs-LED ins Auge trifft, sind die Augen bewusst zu schließen und der Kopf sofort aus dem Strahl zu bewegen.
• Bei der Verwendung von Laser- und LED-Einrichtungen der Klassen 2M und 3A dürfen keine optischen Instrumente zur Betrachtung der Strahlungsquelle verwendet werden.
• Im gewerblichen Bereich und im Bereich der öffentlichen Hand müssen die Benutzer von Lasern oder von so genannten Leistungs-LED der Klassen 2, 2M und 3A über die Risiken eines direkten Blicks in den Strahl, wie in der Unfallverhütungsvorschrift BGV B 2 „Laserstrahlung“ gefordert, unterwiesen werden

Warnung vor Laserstrahl

Viele der neuen Hochleistungs-LED Taschenlampen sind nicht umsonst mit einem Aufkleber versehen, der das gelbe Warnsymbol für Laserstrahlung trägt.

Im Klartext kann man hierzu abschließend sagen: Wer auch nur kurze Zeit in derart helles Licht schaut, kann so stark davon geblendet werden, dass das Sehvermögen, insbesondere das Farbsehen, für einige Zeit eingeschränkt ist.

Von dem Einsatz solcher LED-Lampen zur Pupillenkontrolle ist demnach abzusehen!

 

Fügen LED-Lampen dem Auge Schaden zu?

Pupille - Quelle: Wikimedia Commons (Creative Commons Lizenz)Grundsätzlich kann Licht dem Auge durch zwei Mechanismen schaden. Die thermische Schädigung, die durch die Erhitzung des Gewebes entsteht und die photochemische Schädigung, bei der das Licht chemische Prozesse im Auge auslöst und es dadurch zur Schädigung der Netzhaut kommt.

Die thermische Schädigung spielt bei LED-Lampen im Rahmen der Pupillenkontrolle eher ein untergeordnete Rolle, denn sie tritt laut Prof. Dr. Hans-Dieter Reidenbach (Leiter des Forschungsschwerpunkts Hochfrequenz- und Lasertechnik an der Fachhochschule Köln) erst bei längerem Hinsehen auf. Das Licht verursacht dann eine Entzündung der Netzhaut, also eine Art Sonnenbrand im Auge, der unter Umständen auch zu Folgeschäden führen kann.

Eine photochemische Schädigung des Auges durch weißes oder blaues LED-Licht kann jedoch bereits nach sehr kurzer Zeit auftreten, so die Forscher der BAuA. Bereits nach einer Exposition (Beleuchtung des Auges) von 10 Sekunden können die Grenzwerte zur photochemischen Gefährdung der Netzhaut überschritten werden. Dabei ist zu beachten, dass sich alle Einzelexpositionen (also auch nur kurzes „in die Augen leuchten“) aufsummieren und dadurch schnell die Grenzwerte erreicht werden können.

Am gefährlichsten einzustufen sind nach derzeitigen Erkenntnissen die weißen, sowie die bläulichen Hochleistungs-LEDs. Hierbei gilt: Je größer der Blauanteil, umso größer das Risiko. Tückisch sei, so Prof. Dr. Hans-Dieter Reidenbach, dass sich derartige „Blaulichtschäden“ über lange Zeit ansam­meln und erst nach Jahren bemerkbar machen können.

Quellen/Weiterführende Informationen:

 

Wie sieht es mit „normalen“ Taschenlampen aus?

Pupillenkontrolle mit Taschenlampe - Quelle: de.wikihow.comGenerell ist davon abzuraten eine Pupillenkontrolle mit etwas anderem als einer für diesen Zweck zugelassenen Diagnostikleuchte durchzuführen!

Grund dafür ist, dass die gängigen Taschenlampen-Modelle schlichtweg zu hell sind. Des Weiteren verfügen viele solcher Taschenlampen über die Möglichkeit das Licht zu fokussieren (Lichtbündelung). Dies kann dem Auge schaden, insbesondere wenn schon eine Vorschädigung besteht.

 

LED-Taschenlampen zur Pupillenkontrolle – Richtig oder Falsch?

Falsch! Die Lampen sind zu hell, ihr Licht weist zu viele blaue Anteile auf und sie sind obendrein nicht als Medizinprodukte nach Medizinproduktegesetz (MPG) zugelassen. Ein CE-Zeichen ist, nebenbei bemerkt, oft auch nicht vorhanden. Somit dürfen diese Lampen auch nicht am Patienten zur Pupillenkontrolle eingesetzt werden. Wer dies dennoch tut handelt fahrlässig und kann demnach dafür haftbar gemacht werden!

Es hat durchaus einen Grund, wieso sich in unseren Fahrzeugen, Rucksäcken, Koffern und Taschen überall diese kleinen, lichtschwachen Diagnoseleuchten und keine LED-Taschenlampen befinden…


Richtig oder Falsch? LED-Lampen zur Pupillenkontrolle, 4.1 out of 5 based on 20 ratings

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