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Autoplakette NotfallsanitäterHeute hat das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters verschickt. Dieser Gesetzentwurf kommt der Forderung der Novellierung des – derzeit noch geltenden – Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) nach. Es soll der Professionalisierung des bisherigen Berufsbildes des Rettungsassistenten dienen und zu einer qualitativ hochwertigeren Versorgung unserer Patienten führen.

Der Entwurf zum neuen Notfallsanitätergesetz (NotSanG) beinhaltet eine umfassend überarbeitete neue Ausbildung, die sich – beginnend mit der Ausbildungsdauer, die von zwei auf drei Jahre verlängert wird – wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Beruf des Rettungsassistenten unterscheidet.

Die Ausbildungsziele und das Tätigkeitsspektrum wurden neu formuliert und an die Anforderungen der nicht-ärztlichen, präklinischen Versorgung in Deutschland angepasst.

Auszubildende sollen zukünftig eine Vergütung erhalten, der theoretische und praktische Unterricht soll mit der praktischen Ausbildung vernetzt werden, ausserdem wurden die Strukturen an die anderer Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe angepasst.

Wann ist mit einer Reaktion zu rechnen?

Abgabetermin für die Stellungnahmen der Bundesressorts, sowie der Länder – an die der Entwurf ebenfalls verschickt wird – ist der 22. Juni 2012.

Eine eventuell notwendige Anhörung zu den Stellungnahmen ist dann für den 27. Juni 2012 geplant.

Wir werden euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten…! 😉

Ausführliche Infos gefällig?

Einen ausführlichen Bericht wird uns in den nächsten Tagen unser neuer Co-Autor Daniel Grein liefern. Er ist Beiratsmitglied im Deutschen Berufsverband Rettungsdienst e.V., welcher bereits 2007 ein Positionspapier zur Novellierung des RettAssG veröffentlicht hat.

Downloads

Wer schon einmal einen Blick reinwerfen möchte – Die beiden Dokumente gibt’s hier im PDF-Format:

Referentenentwurf NotSanG

Positionspapier des DBRD aus 2007


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