Werden aus Rettungsassistenten bald Notfallsanitäter?
Heute hat das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters verschickt. Dieser Gesetzentwurf kommt der Forderung der Novellierung des – derzeit noch geltenden – Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) nach. Es soll der Professionalisierung des bisherigen Berufsbildes des Rettungsassistenten dienen und zu einer qualitativ hochwertigeren Versorgung unserer Patienten führen.
Der Entwurf zum neuen Notfallsanitätergesetz (NotSanG) beinhaltet eine umfassend überarbeitete neue Ausbildung, die sich – beginnend mit der Ausbildungsdauer, die von zwei auf drei Jahre verlängert wird – wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Beruf des Rettungsassistenten unterscheidet.
Die Ausbildungsziele und das Tätigkeitsspektrum wurden neu formuliert und an die Anforderungen der nicht-ärztlichen, präklinischen Versorgung in Deutschland angepasst.
Auszubildende sollen zukünftig eine Vergütung erhalten, der theoretische und praktische Unterricht soll mit der praktischen Ausbildung vernetzt werden, ausserdem wurden die Strukturen an die anderer Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe angepasst.
Wann ist mit einer Reaktion zu rechnen?
Abgabetermin für die Stellungnahmen der Bundesressorts, sowie der Länder – an die der Entwurf ebenfalls verschickt wird – ist der 22. Juni 2012.
Eine eventuell notwendige Anhörung zu den Stellungnahmen ist dann für den 27. Juni 2012 geplant.
Wir werden euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten…! 😉
Ausführliche Infos gefällig?
Einen ausführlichen Bericht wird uns in den nächsten Tagen unser neuer Co-Autor Daniel Grein liefern. Er ist Beiratsmitglied im Deutschen Berufsverband Rettungsdienst e.V., welcher bereits 2007 ein Positionspapier zur Novellierung des RettAssG veröffentlicht hat.
Downloads
Wer schon einmal einen Blick reinwerfen möchte – Die beiden Dokumente gibt’s hier im PDF-Format:
Positionspapier des DBRD aus 2007
Was für´n Schwachsinn, habe mir gerade den Entwurf durchgelesen und konnte keinerlei Veränderung gegenüber der Tätigkeit von unseren Aufgaben als Rettungsassisten feststellen. Hier will sich mal wieder einer ne goldene Nase verdienen und das Rad neu erfinden!
In meinen Augen glatte Geldschneiderei!!!
Dieser Entwurf ist nach jahrelangem warten doch so gut geworden, dass ich es so nicht erwartet hätte und wir froh sein können, mit diesem Papier eine höhere Qualität der Patientenversorgung erwarten können. Das RettAssG wird durch das NotSanG abgelöst und wird – das ist nicht meine persönliche Meinung, da es im Gesetzt steht – viele Vorteile mit sich bringen:
– 3 Jährige Ausbildung
– definierte Ziele u.a. auch invasive Maßnahmen die…
– eine rechtliche Sicherheit gewährleisten
– der HeilHILFSberuf wird zum Heilberuf
– keine Hochadelungen – jeder muss eine Prüfung ableben, um ein hohes Niveau zu erhalten
– Zeitliche Ziele wurden gesetzt. So z.B. hat jeder RA nur 5 Jahre zeit den NFS zu bestehen.
– finanziell hat man eine Richtung vorgegeben, wer die Kosten zu tragen hat.
Dieses Gesetzt ist nicht nur für unsere Patienten gut. Auch für den Rettungsdienst wird es einen großen und positiven Einschnitt sein, der viele Vorteile mit sich bringen wird. Jeder der diese Punkte als schlecht oder unrelevant einstufen sollte, hat im RD nichts zu suchen!
Bleibt zu hoffen das dieses Gesetz schnell durch den Bundestag/Bundesrat gehen wird! Es wurde Zeit.
Schön, nur wie sieht es in den Ländern aus ? Berlin zB wird sich davor drücken wie se nur geht. Übergangsreglungen und der gleichen bis ins nächste Jahrhundert ! ? Siehe RDV ( Rettungsdienst verantwortliche Beamte welche Sanitäter sind ), Rettungssanis 2000 alle noch im Dienste der Feuerwehr Berlin
Welcher Profilneurotiker hat sich diesen Unfug ausgedacht ? Da hat doch ein Haufen von Möchtegern-Ärzten ein völlig unnötiges enhirntes Pamphlet verfasst !
Wer soll das bezahlen ? Schon heute werden die tatsächlich entstehenden Kosten von den Kostenträgern nicht in Gänze übernommen !
Wer soll die Berufshaftpflicht der Notfall-Sanitäter zahlen ? Welche Versicherungsgesellschaft wird dieses Risiko abdecken ?
Was wird aus den Rettungssanitätern ? Die Rettungsassistenten werden ja dann wohl den Job der RS übernehmen…
Völlig unnötiger Unfug, der hoffentlich nie beschlossen wird !
Ich finde die haben doch eigentlich einen guten Job gemacht. Klar in 7 Jahren hätte man viel erwarten können. Jedoch im gegensatz zu dem RettAssG ist der zukünftige NotSanG doch richtig gelungen.
Zwar nicht eindeutige Aussage über die Kostenübernahme, jedoch ist klar das die Azubis gesetztlichen Anspruch auf eine vergütung haben. Das Momentan ja nicht der Fall ist.
Das andere gute ist, wir haben eine etwas bessere erklärung bzgl.unsere Maßnahmen damit auch eine bessere Rechtssicherheit.
Bzgl. des Vorredners und der Haftpfl. Du findest doch immer was zu meckern wah? Die Haftpfl, ist momentan das geringste Übel, das die Versicherungen Überhaupt mit der momentanen Gesetzteslage uns eine Haftpfl. Wenn auch etwas teuer geben ist zu bewundern. Das gesetzt ist VOLLKOMMEN i.O. und sollte schnellstmöglich inkraft treten. Den das RettAssG ist völliger schwachsinn… und wir leben damit,
Von einem von Profilneurotikern verfassten enthirnten Pamphlet kann hier ja wohl nicht die Rede sein; als profilneurotisch muss man eher die Leute bezeichnen, die trotz der katastrophalen Rahmenbedingungen der letzten 23 Jahre in Bezug auf Rechtssicherheit bei invasiven Maßnahmen, Ausbildung (um die 2800 Stunden für RA vs. bspw. 4600 Stunden für Krankenpfleger), Bezahlung und Ansehen sowohl in der Bevölkerung als auch im medizinischen Bereich wahnsinnig genug waren, diesen Beruf engagiert und am Wohl des Patienten orientiert auszuüben. Endlich gibt es eine (wenn auch noch sehr grob umrissene) Chance, dass sich der RA vom Hilfskrankenträger zum anerkannten Gesundheitsfachberuf weiterentwickelt und das ewig schwelende Kompetenzgerangel zwischen klinischem und präklinischem Personal ein Ende findet. Hoffen wir das beste, es gibt allen Grund zum vorsichtigen Optimismus. Das braucht man nicht schlechtreden. Dem deutschen Arzt bleiben seine Pfründe bezüglich „invasiven“ Maßnahmen trotzdem erhalten, da man nach wie vor für jeden i.v. Zugang theoretisch einen Arzt nachfordern müssen wird.
Und GOTT SEI DANK, es wird nicht jedem dahergelaufenen RA die neue Qualifikation einfach so anerkannt, sondern JEDER muss eine Prüfung bestehen. Man scheint aus den Fehlern von 1989 gelernt zu haben…
Im Prinzip muss man es doch realistisch sehen.. dies ist ein Entwurf.. dieser wird alleine schon aus Kostengründen so nicht umgesetzt werden sondern in vielen Punkten angepasst mit vielen Kompromissen versehen so das am Ende in zusammenspiel mit den RD Gesetzen der Länder sicher nicht so viel übrig bleibt wie mancher nun hofft..
Die finanzierung des Rettungsdienstes so wie sie gegenwärtig geregelt ist lässt doch nicht einmal den regelkonformen Einsatz von Praktikanten im Anerkennungsjahr zu – wie wäre es man würde sich bemühen erstmal hier etwas zu verändern. An einer finanzierung der Schulkosten müsste man eigentlich nicht zwingend etwas aktiv verändern – dies würde der Arbeitsmarkt schon regulieren.. wenn eine Perspektive nach der Ausbildung besteht weil fachkräfte fehlen und entsprechend dann dafür lukrativere Gehälter bezahlt werden müssen dann nehmen auch wieder mehr die Ausbildung auf sich.
Aber selbst mit dieser jetzigen low budget Aus und Fortbildung herscht schon unwarscheinlicher Kostendruck. Kein Unternehmer RD und keine Organisation hätte ernsthaftes Interesse sich nun auf noch mehr Kosten und risiko einzulassen und noch weiter in vorleistung zu gehen.. wir reden ja vielfach noch nicht einmal von gesicherter Kostendeckung.. Kostenträger finanzieren ohnehin nur das was nicht abwendbar ist und werden so eine Regelung die ja zwangsläufig auch arbeitsmarktpolitisch auch noch zu gesteigerten Lohnkosten im Bereich des RD führt nur unter der Vorraussetzungen stützen das dafür an anderer Stelle gespart wird mittragen – am ehesten am Notarztsystem…
Vor allem deswegen hat aber auch niemand (mit einfluss) interesse dem Personal im RD ernsthaft mehr Kompetenz zu übertragen. Weder die durchführenden (haftungs- versicherungsrecht) erst recht nicht die Ärzteschaft und indirekt auch nicht die Bevölkerung weil diese wenn man ehrlich ist landläufig ohnehin vielfach nur den “Herrn Doktor” als einzig kompetenten Helfer in der Not anerkennt und daher zumindest solange man nicht “auf der Strasse liegt” vielfach gar kein Verständnis für einen derartigen Bedarf versteht. Wer die Wahl hat zwischen einem flächendeckenden Notarztsystem und einem RA+ (oder eben NoSan) hat – und auf das wird die Kostendiskussion hinlaufen auch wenn das niemand ausspricht.. ich denke eine Umfrage würde eindeutig ausfallen.
Für die Politik ist ein vorhandenes subjektives Sicherheitsgefühl der Mehrzahl unserer Bevölkerung ohnehin ausreichend.
Ich mach den Job auch schon ein paar Tage! Das neue (entworfene) Gesetz hat sicher nicht nur Sonnenseiten. Aus Notkompetenz wird Regelkompetenz mit Notarztruf! Aus Nötigung zur Notkompetenz wird Pflicht! Aus einer Fortbildung wird eine richtige Berufsausbildung! Was ich persönlich als herausragendste Neuerung ansehe. Der Rest ist hauptsächlich Legalisierung dessen, was man uns bisher aufgestülpt hat.
Wer wird aber die NotSan ausbilden wollen? Welche Position oder Dienststellung haben sie dann in dem Gefüge? Wird mir dann ein 20-jähriger NotSan am Einsatzort erklären, was ich zu tun und vor allem zu lassen habe? Ist er dann tatsächlich kompetent im Umgang mit Angehörigen, nach erfolgloser Reanimation? Aber ja, sonst hätte er ja den Beruf nicht abschließen können!
Ich arbeite seit 17 Jahren als RA, bin LRA, habe meinen Notfallseelsorger gemacht und darf mich seit ein paar Jahren, jährlich einer Notkompetenzprüfung unterziehen, die den MegaCode, eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung beinhaltet! Dies vor meinem ÄLRD! Was, bitte schön was könnte jetzt noch dazu kommen, was mir eine weitere Prüfung vorgibt?? Wer auf diese Art und Weise seine Kompetenzen ständig beweisen muss, der sollte das auch anerkannt bekommen, durch Anerkennung des Berufsbildes! Das ist dann auch nicht mehr vergleichbar mit den Anerkennungen, die hier schon von anderen Kollegen beschrieben wurden. Damals bekam es jeder, der es bantragt hatte. Mehr, als das was ich selbst im Moment erbringe, wird die Ausbildung auch nicht hergeben.
Nunja, auch über Geld wird im Entwurf gesprochen. Heute ist es doch so, dass Praktikanten für das Anerkennungsjahr nur genommen werden, weil sie ein zusätzlicher Springer sind, als Sanitäter! Bei uns teilen sich zwei Praktis eine San-Stelle und müssen ab zweite Hälfte als zweiter fahren! Die Hios verlieren immer mehr Standorte an die Rekommunalisierung des RD! Wer hat da Interesse an Azubis? Weiter! Kommt der fertige NotSan in die Wache, wird er dann als San / RA bezahlt oder bekommt er eine NotSan Stelle über den RAs? Jetzt, wo es heute schon immer Neider um die wenige RA-Planstellen gibt, kommt der Jungspund in die Wache und überholt gleich mal alle!!! Das ist es was wir brauchen! Noch mehr Unruhe und geschürter Neid! Oder was wäre wenn ich NotSan werde?
Was heißt das für mich? Mehr Verantwortung (jetzt per Gesetz) gleich mehr Gehalt? Wohl eher nicht!
Ich halte diese ganze Nummer wieder nur für einen hilflosen Versuch von Schreibtischtätern! Es sind einige gute (das meine ich auch so) Ansätze drin, aber ausgegoren ist es wieder nicht! Schade!
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Dieses Gesetz ist eine absolute Frechheit!
Der RettAss muss sich nachqualifizieren zum Notfallsanitäter. Die Lehrkräfte aber nicht! Was soll das??? Die gleiche Lehrkraft wie früher, also der Hauptschüler mit einem 4 Wochen Kurs darf weiter Lehrer spielen (Behält Besitzstand). Im Klartext wird von einer Pseudoprofessionalierung gesprochen. Ach so, die Lehrkraft ist also den Anforderungen gewachsen. Es schlägt wohl 13. Dreister geht es schon nicht mehr.
Auszug aus dem §27 Abs.2 des NotSanG bezüglich Rettungsschulen:
„(2) Die Voraussetzungen des § 5 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und 2 gelten als erfüllt,
wenn als Schulleitung oder Lehrkräfte Personen eingesetzt werden, die bei Inkrafttreten
dieses Gesetzes eine Schule leiten oder als Lehrkräfte an einer Schule unterrichten oder
an einer entsprechenden Weiterbildung teilnehmen und diese innerhalb eines Jahres
nach Inkrafttreten dieses Gesetzes abschließen.“
Es kann nicht angehen, dass die Gruppe vor dem Schreibtisch sich nachqualifizieren muss. Die Gruppe hinter dem Schreibtisch aber nicht! Aber die Pseudolehrer wahren ihren Besitzstand oder was.
Wenn Professionalisierung, dann bitte alle. Also liebe Dozenten im RD nochmal die Schulbank drücken und studieren, um weiter zu unterrichten.
Also liebe Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten im Fahrdienst! Dies bedeutet sofort klagen wenn es um eine Nachqualifizierung (Prüfung oder Ergänzungslehrgang) geht. Wenn befristeter Besitzstand, dann bitte alle. Ich glaube ich habe mal was von einem Gleichberechtigungsgrundsatz gelesen.
Denn gleiches Leid ist halbes Leid.
Alle oder keiner heißt es hier.
[…] Ärzteverbände hatten in letzter Zeit in Stellungnahmen scharfe Kritik an dem Entwurf des Notfallsanitätergesetzes geäußert und die Arbeit des Rettungsdienstpersonals in Deutschland massiv […]