Witwe verklagt den Rettungsdienst Erding
Im Oktober 2007 erlitt ein 53-jähriger Mann aus Bruck (Oberbayern) einen Herzinfarkt und wurde daraufhin reanimationspflichtig. Der eintreffende Rettungsdienst konnte den Mann erfolgreich wiederbeleben, jedoch blieb er bis zu seinem Tod im August 2011 ein Pflegefall.
Die Witwe des verstorbenen Mannes hat nun den Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung Erding auf 200.000 € Entschädigung verklagt, da von der Integrierten Leitstelle Erding im Primäralarm nur ein Rettungswagen und kein Notarzt entsandt worden war. Dieser musste von der RTW-Besatzung erst nach deren Eintreffen nachgefordert werden. Die Frau ist der Ansicht, dass bei eindeutiger Herzinfarktsymptomatik sofort ein Notarzt hätte geschickt werden müssen.
Ein vom Gericht hinzugezogener Gutachter ist gleicher Meinung, vorausgesetzt die Angaben der Klägerin, die zuerst beim ärztlichen Bereitschaftsdienst angerufen hatte, waren korrekt.
Des Weiteren ist die Klägerin der Ansicht, dass vom Rettungsdienst eine nicht geeignete Klinik angefahren wurde. Die Leitstelle Erding hatte die Kliniken in Rosenheim, Bogenhausen, Neuperlach, Bad Aibling, sowie das Klinikum rechts der Isar angefragt. Die Frau selbst war jedoch der Meinung, dass Agatharied am besten geeignet gewesen wäre.
Ein Urteil des Landgerichtes München II wird im Mai erwartet.
Quellen: feuerwehrleben – merkur online
Wenn ich soetwas lese wird’s mir gleich schlecht.
Da versuchen die Rettungsdienstler alles mögliche um das leben dieses Mannes zu retten, schaffen dies auch aber weil vermutlich schon zu viel zeit von Kreislaufstillstand bis hin zur Rea vergangen ist dafür kann der RD ja nichts.
Woher weis die Frau welche Klinik die beste
gewesen wäre? Hat sie etwa mehre Jahre sogar Jahrzehnte im Rettungswesen verbracht ? Bin mal echt gespannt auf das Urteil und hoffe nur das beste für die betroffen im Rettungsdienst.
Hi, sehe das genauso wie Johnny. Es ist einfach hart den Rettungsdienst zu verklagen, wenn man nicht einmal in der Lage ist korrekt einen Notruf abzusetzten. Wer weiß welche Angaben sie beim Notruf dann gemacht hat. Ich bin mir recht sicher, dass bei einer einigermaßen Schilderung einer HI symptomatik jeder Leitstellenbeauftrage auch gleichzeitig den NA mitgeschickt hätte. Wahrscheinlich hat sie nichteinmal selbst mit der Laienreanimation begonnen, die ja bekanntlich für das spätere Outcome sehr entscheidend sein kann. Ich kann ihre Trauer verstehen, aber den Rettungsdienst zu verklagen ist meiner Meinung nach der falsche weg mit dieser umzugehen.
Ist das größte Problem nicht gewesen, dass keine Laien-Reanimation stattgefunden hat?
Hätte ein Notarzt den gewünschten Erfolg gebracht? Wohl kaum…
Vorab: Der Verstorbene ist mein Dad und ich habe selbst 7 Jahre lang Ersatzdienst im Rettungsdienst geleistet. Ich will den beiden netten Herren, für die der Rettungsdienst so unfehlbar ist und ohne irgendwelches Vorwissen über meine Mum herziehen mal aufklären.
In diesem Fall war die Diagnose absolut eindeutig, sogar durch einen Arzt verfiziert. Die Leitstelle hat sich trotzdem dazu entschlossen keinen Notarzt zu senden. Danach wurde ein Krankenhaus gesucht und die Wahl fiel auf eine neurologische Klinik ohne weitere Behandlungsmöglichkeiten. Nach fast 6h fahrt durch Südbayern und einer weiteren Verlegung bekam er endlich den Herzkatheter, aber da war nichts mehr zu machen. Es geht hier nicht um einen Freispruch der Beteiligten, es geht rein juristisch nur noch darum ob der Verantwortliche in der Leitstelle grob fahrlässig oder nur fahrlässig gehandelt hat. Das ist wichtig welche Versicherung nun zahlt.
Nur so als Randnotiz: Nachdem wir die Klage eingereicht hatten ist sowohl die Bandaufnahme des Notrufs sowie sämtliche Dokumentation des Einsatzes spurlos verschwunden.
was für ein Zufall, dass die Bänder nach klageeinreichung verschwunden waren….
Wie lange werden die wohl aufbewahrt werden?
Wenn das alles von Anfang an so klar ist: Wieso reicht man erst fast 7 Jahre NACH der angeblich so eindeutig falschen Alarmierung Klage ein? Wenn das alles schon vor 7 Jahren so klar war: Sofort klagen!
Irgendwie ist das schon alles etwas merkwürdig.
Erstens ist das ein rein versicherungstechnischer Streit. Ich will das hier nicht weiter öffentlich ausbreiten. Wir wollten eigentlich auch nie die Rettungsdienstler selbst vors Gericht zerren, weil die in der Tat die einzigen waren, die richtig gehandelt haben. Ich kenne einen von ihnen von meiner Ausbildung persönlich und halte ihn auch für sehr kompetent. Deshalb wurde auch von Anfang an eine außergerichtliche Einigung angestrebt.
Die Klage wurde vor über 5 Jahren eingereicht, das ist inzwischen nicht die erste Instanz und auch nicht das erste Verfahren. Die Gegenseite hat jahrelang verzögert weil sie keinen Gutachter fanden, der die Sachlage in ihrem Sinne bewertete.
Dann hat man hat noch diesen verwaltungstechnischen Vorlauf, das hat uns im Vorfeld nochmal über ein Jahr gekostet unter anderem weil diese Dokumente schon 2008 verschwunden waren. Außerdem reicht man nicht einfach so Klage ein ohne mit den Betreffenden Ärzten und Institutionen im Vorfeld zu verhandeln… also wir taten das nicht.
Leider hatten wir dann keine andere Wahl.
Im dem oben Beschriebenen Verfahren geht es erst mal nur darum wer überhaupt die Beweislast trägt. Ich persönlich denke das ganze wird sich noch weitere Jahre hinziehen.
hallo,ich denke wie meine kollegen.das rtw team kann nichts dafür.die kollegen haben die situation erkannt und qualitativ hochwertig gehandelt.wenn die ehefrau des pat.nichtmal einen notruf vernünftig absetzen kann und bei der kvb erst anruft,welche wahrscheinlich den ball an die ilst weiter gespielt hat,sollte man sich fragen ob nicht die kvb-lst jenen fall korrekt aufgenommen hat und weitergegeben hat.zur frage der zielklinik sind wir hier nicht bei wünsch dir was.wenn die ilst alle kliniken mit intensivplatz abgefragt hat und nur die eine klinik einen platz hatte-dann wird jene auch angefahren.da fällt mir nix zu ein.