Notarzt soll Autofahrer gefährdet haben – Führerscheinentzug und Geldstrafe
Dr. Alexander Hatz ist seit 23 Jahren selbstfahrender Notarzt und ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) in Neuburg/Donau (Bayern) und war seither bereits über 5000 Mal im Einsatz. Der Mediziner ist in all den Jahren im Notarztdienst immer unfallfrei bei seinen Einsätzen angekommen und hat nicht einen einzigen Punkt in Flensburg.
Auf dem Weg zu lebensbedrohlichem Kindernotfall
Der erfahrene und routinierte Notarzt war im April vergangenen Jahres unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten zu einem 2-jährigen Kind unterwegs gewesen, das Sekundenkleber verschluckt hatte.
Jeder von uns kann sich sicherlich gut vorstellen, was bei einem solchen Meldebild in einem vorgeht und dass man bemüht ist, den Einsatzort möglichst schnell zu erreichen. Dennoch gilt auch hier (wie bei jedem anderen Einsatz auch) die Prämisse „Sicherheit vor Schnelligkeit“. Dies sieht auch Dr. Hatz so. Er habe niemals andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. „Das wäre ja auch in höchstem Maße widersinnig, denn ich brächte mich dadurch ja selbst in Gefahr. Dabei muss ich wohlbehalten beim Patienten ankommen, um helfen zu können.“ sagt er.
Wie immer hatte Dr. Hatz, zusätzlich zu Blaulicht und Sirene, Abblend- und Nebelscheinwerfer eingeschaltet und betätigte beim Überholvorgang die Lichthupe um entgegenkommende Fahrzeuge möglichst frühzeitig zu warnen.
Zwei entgegenkommende PKW-Lenker erstatteten Anzeige
Die Fahrer zweier entgegenkommender PKW hatten bereits kurz nach dem Einsatz Anzeige gegen den Notarzt erstattet, da sie von dem entgegenkommenden Einsatzfahrzeug zum scharfen Abbremsen und Ausweichen auf’s Bankett genötigt worden seien.
Im Mai hatte Dr. Hatz von den Ermittlungen gegen ihn erfahren. Erst kurz vor Weihnachten (also mehr als ein halbes Jahr später!) hatte er dann Akteneinsicht erhalten und daraufhin zwei Anwälte eingeschaltet.
Dr. Hatz selbst kann sich an einer derart brenzlige Situation nicht erinnern.
Staatsanwaltschaft Ingolstadt erlässt Strafbefehl
Ingolstadts Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Walter gibt an, dass dies als Straßenverkehrsgefährdung eingestuft worden sei und damit zur Anzeige geführt hätte.
Dr. Hatz wurde von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt im Januar 2015 zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500,- €, sowie einem 6-monatigen Führerscheinentzug verurteilt.
Für das Strafmaß gäbe es bei einem solchen Vergehen keinen Spielraum, heißt es. Auch bei Notfalleinsätzen unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten müsse Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer genommen werden.
Berufliche Grundlage des Arztes gefährdet
Dr. Hatz ist, zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Notarzt, auch als Betriebsarzt für viele Unternehmen in ganz Bayern unterwegs. Sollte diese Strafe Bestand haben, so sieht der Mediziner seine berufliche Grundlage in Gefahr.
„Wie soll ich schnellstmöglich einem Menschen in Lebensgefahr helfen, wenn ich nicht schnell zum Einsatzort gelangen kann, weil schon die Notwendigkeit des Abbremsens und Ausweichens der anderen Verkehrsteilnehmer als Nötigung gewertet wird?“ fragt er sich.
Anwälte halten den Strafbefehl für höchst fatal und völlig unverständlich
Die beiden Anwälte des Arztes können nicht verstehen, wie Vertreter einer Staatsanwaltschaft und ein Richter ein solches Verfahren nicht umgehend einstellen. Ebenfalls können die beiden nicht verstehen, wie man überhaupt auf die Idee kommen könne, Angehörige des Rettungsdienstes im Einsatz anzuzeigen.
Erschreckendes Signal für alle Rettungskräfte
Sollte das Urteil Bestand haben, so ist dies auch ein fatales Zeichen gegenüber allen anderen Einsatzkräften der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), die tagtäglich im Einsatz sind um anderen zu helfen. Diese Helfer riskieren oftmals zwangsläufig selbst ihre eigene Gesundheit um schnellstmöglich bei den Menschen anzukommen, bei denen es teilweise um Leben und Tod geht.
Dr. Hatz fährt, bis ein Gerichtstermin feststeht, weiterhin Notarzteinsätze und hofft auf einen positiven Ausgang des Prozesses, da dieser nicht nur auf ihn, sondern auch auf tausende anderer Rettungskräfte in Deutschland, Auswirkungen haben wird.
Wie wärs denn mal damit, diesen Quatsch zu den Akten zu legen und stattdessen Autofahrer zu belangen, die nicht Platz machen oder selbst dann auf ihrer Vorfahrt bestehen, wenn das unausweichlich zum Unfall führen muss? „Vermeidbare Behinderung von Einsatzkräften“ könnte man das dann zum Beispiel nennen, seinerseits als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr werten und neben einem Fahrverbot gleich noch eine MPU anordnen. Steht ja wohl außer Frage, dass jemand, der zu stur ist, um ein Stück zur Seite zu fahren, oder auf seine Vorfahrt zu verzichten, selbst wenn das erforderlich ist, um im Zweifelsfall wertvolle Zeit zu sparen und vielleicht Leben zu retten, schon einen ziemlichen Knacks haben muss und offensichtlich nicht mehr zur partnerschaftlichen und rücksichtsvollen Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist.
Hoffentlich kommt der Notarzt bei ihm zu spät an. Mieser Abschaum der so eine Anzeige macht.
Manche Menchen besitzen einen Hubris! Meine Güte!
Man sollte vielleicht erst mal nachfragen wie es für die Autofahrer war, bevor man sich aufregt. Es gilt trotz Sonderrechte immernoch der Paragraph 1 der StVo!
Sollte man, aber mal abgesehen davon, es ist ja kein Schaden entstanden, es wäre doch sinnvoller gewesen man schluckt seinen Frust über die vermeintliche Nötigung runter und spricht den betroffenen mal direkt an bzw den Arbeitgeber/Fahrzeugbereitsteller , Logos sind ja meist auf dem Fahrzeug zu finden. Wenn man davon ausgeht dass kein Schaden entstanden ist, stellt sich die Frage wo der NA nicht genug Rücksicht genommen hätte. Und mehr als 5000 Einsätze ohne Schaden spricht eigentlich für den Fahrstil des Notarztes.
Da der Notarzt Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen hat, hat der normale Verkehrsteilnehmer unverzüglich den Weg für den Rettungsdienst zu räumen. Bei nem erfahrenen Notarzt, der seit 23 Jahren selber zu den Einsätzen fährt, geh ich davon aus, dass dieser nicht riskant gefahren ist. Zumal er selber in einem Fernsehbericht die Situation erklärt hat, und es dort jederzeit möglich war auszuweichen, bzw. Den Notarzt schon rechtzeitig zu erkennen.
So ein Schwachsinn… hoffentlich siehst du das auch noch so, wenn du oder dein Kind, solltest du eines haben, mal dringender medizinischer Hilfe bedürfen… was in Deutschland für alle Eibsatzfahrten fehlt ist ein Paragraph wie es ihn in der ehemaligen DDR gab. Hier musste sofort rechts ran gefahren werden um Einsatzfahrzeugen freie Bahn zu schaffen! Es braucht endlich klare Regelungen und nicht solche Gummiparagraphen… ich weiß wovon ich rede!
Ich zitiere den Artikel: „…zusätzlich zu Blaulicht und Sirene, Abblend- und Nebelscheinwerfer eingeschaltet und betätigte beim Überholvorgang die Lichthupe um entgegenkommende Fahrzeuge möglichst frühzeitig zu warnen…“ Wenn ich den Artikel richtig verstehe, war derjenig der die Anzeige erstattet hat, einen Entgegenkommender. Es gibt auch für Entgegenkommede die Pflicht, Einsatzfahrzeugen mit Martinshorn Platz zu machen. Das ist weder Nötigung noch sonst da was, das ich neben Pflicht auch Anstand.
Aber es gibt ja auch ernsthaft Leute, die die Besatzung eines Helikopters der Luftrettung anzeigen, weil die im Halteverbot landeten. In Deutschland geht eben Recht und Ordnung vor Lebenretten. Wo kämen wir denn auch hin, wenn plötzlich für irgendwen irgendwas nicht gilt? Wären ja anarchische Zustände! 😉
Paragraph 38, Absatz1 unverzüglich freie Bahn zu schaffen
Und vorallem wenn er entgegen kommt sollte man es rechtzeitig sehen! Das niemand in Rückspiegel schaut davon geht man ja schon aus aber wenn mir ein Fahrzeug mit sonder entgegen kommt müsste man doch rechtzeitig erkennen. ..
Es steht fest,das ein Leben zu retten immer vor geht,Einsatzfahrzeuge haben Sonderregelungen und es ist nichts passiert,also braucht man sich darüber eigentlich nicht aufregen.es kann jedem passieren das er ein Notarzt schnell benötigt,regt euch über Sachen auf wo es angebracht ist und nicht um unnötige Dinge.
So ein Blödsinn. Bei sowas gehts nicht um die Gefühlt der Autofahrer, sondern um Menschenleben. Jeder Autofahrer kann durch korrekt reagieren auch den Rettungskräften helfen, den §1 einzuhalten…
es gibt immernoch selbstfahrende notärzte?
Peinlich, peinlich. Der deutsche Staat schießt sich mal wieder selbst ins Bein. Notärzte sind sowieso immer knapp und jetzt kann einer, der es machen WILL, nicht mehr arbeiten. Sehr schön, Deutschland. Genau so sorgt man für die Gesundheit seiner Bürger.
Rettung geht vor! So ein Scheißdreck ehrlich eh!! 1nen Notarzt weniger= 1000 Menschenleben weniger!!
Das ist ja mal wieder lecherlicht das zu Feld mir nrzuuuz7
Spieß mal umdrehn und jeden Verkehrsteilnehmer anzeigen, welcher nicht unverzüglich freie Bahn schafft
Kostet dann aber nur 20,–€ in Deutschland 🙁
20 Euro sind 20 Euro. Und je öfter das passiert, desto weiter steigt die Chance, dass mal ein neues Gesetz kommt.
Vielleicht wär’s auch eine gute Idee, alle Einsatzfahrzeuge mit Kameras auszustatten, die die Fahrt filmen. Wenn nichts ist, könnte man das nachher löschen und wenn was passiert, hat man ein Beweismittel. Müsste man natürlich auch zulassen, vor Gericht. Immerhin klappt es doch in anderen Ländern auch, beispielsweise Polizisten mit Kameras auszurüsten. Das dient nur der eigenen Sicherheit, wie auch der aller anderen. Und da braucht auch niemand wegen Datenschutz etc loszuplärren, immerhin schmeisst halb Deutschland auch im Internet mit den persönlichsten Dingen um sich. Und gegen die Vorratsdatenspeicherung hat ja auch niemand was: Lieblingsargument „ich hab nichts zu verbergen“ – dann hat sicher auch keiner was dagegen, wenn sein tadelloses Verhalten im Straßenverkehr belegt werden kann, oder? 😉
Ich sehe da ein ganz anderes Problem drin: In den Fahrschulen, sollte mal damit begonnen werden Fahrschüler sowie Führerscheininhaber zu sensibilisieren wenn ein Fahrzeug mit Sondersignal angerauscht kommt. Weiss nicht wie oft ich das erlebt habe dass die vor uns selbst fast nen Unfall gebaut hätten weil sie in der Situation nicht klar kamen 😀
stimmt, in meinen EH-Kursen treff ich immer wieder welche an, die immer noch nicht wissen das mindestens 1 Warnweste in D mitzuführen ist 🙁
Das kenne ich leider auch aus meinen EH-Kursen :/
Wenn er es gemacht hat, dann LAPPEN WEG…..wenn nicht, lässt sich das ja beweisen……bei zwei Aussagen gegen den NA…..wird
es schwierig mit „Aussage gegen Aussage“….,.
Warum fährt überhaupt der Notarzt persönlich?
In Bayern fahrn die glaub ich immer allein
In Bayern gibt es im Normalfall NEF Fahrer. In Einzelfällen fahren NA selber
Ok wusst nicht dass da die NA’s selbst fahren
Ok dann hab ichs bisher falsch mitbekommen, danke für die Aufklärung
Auf dem Land normal
Er ist außerdem älrd (ärztlicher Leiter Rettungsdienst) die fahren oft alleine mit dem lna Fahrzeug
Was für Menschen machen sowas? Wahrscheinlich würden sie auch den Notarzt verklagen der zu spät kommt um ihr Kind zu retten weil er sich an die Verkehrsregel gehalten hat?!
Wenn die Verkehrsteilnehmer mehr Rücksicht auf ,,uns,, nehmen würden, dann brücht ma gar kein Horn und Blaulicht.
Was machen se. Überhaupt abbremsen aber ja nicht unter 80 sonnst müsste man a neu anfahren. Und wehe man kommt mit seinem SUV in das Barket
Eigentlich sollte man es Filmen und zur Retourkutsche greifen. Alle mit 500 € Belangen die nicht Gebühren Abstand bilden , eine Rettungsgasse öffnen usw. Einschl. Lebenslanges Ärzte und HiOrg verbot – Danke
Wie schön sich hier wieder alle über einen Sachverhalt aufregen über den sie keinerlei Informationen haben…
Wie wäre es denn mal wen die liebe Staatsanwaltschaft ein wagen von euch braucht das ihr zu Fuß kommt den es könnte ja sein das ihr andere Leute nötig . Dem Staatsanwalt und den Richter gehört die Lizenz entzogen da sieht man mal wider das wir kein rechtskräftig staat sind drück wie den Arzt die Daum
Dagegen sollte protestiert werden…
Jetzt werden sogar schon die Menschen angegriffen die unser Leben retten nach einem unfall!
Allein schon das dass Gericht diesen Fall eines Blickes würdigt und ihn nicht einfach bei Seite legt mit dem Prinzip alles von den Rettungskräften fern zu halten, ist sehr traurig.
Ich finde die Anzeige gerechtfertigt. Es gibt genug die meinen wenn der Knopf betätigt ist gehört ihnen die Straße
Das gilt natürlich auch für die Damen und Herren Rtw Fahrer/in….
Und neben der Priorität auf dem Alarmfax/Display gilt es zu prüfen, ob ich zu einer zB; psychischen Entgleisung blau anfahre
Wenn die Leitstelle mit Alarm will, gibts mit Alarm, fertig.
Also ich war nicht dabei. Und mit nem gesunden Menschenverstand kann man davon ausgehen dass die NA/RTW/ FW oder Polizeifahrer sich bei der Anfahrt ja nicht selbst suizidieren wollen.
Und die schlafenden Penner im Straßenverkehr dürfen gerne Zuhause pennen. Dann zu erschrecken und überzureagieren UND dann noch angepisst zu sein
@Stefan und Armin, sicher habt ihr Recht das es auch schwarze Schafe mit Blauem Licht gibt, aber es geht ja hier um den Sachverhalt des Dr. Hatz. Dieser hat nur geringfügig die Zulässige Geschwindigkeit überschritten und niemanden in Gefahr gebracht. Dies wurde auch so vorgetragen und ausgewertet. Nur durch die Aussagen der Geschädigten kam dieses äußert hohe Urteil zu Stande. Da das fahren mit Sonderrechten aber eine sehr große Auslegungssache ist, wird hier wohl nur die Laune des Richters zählen. Da Richter in diesem Land leider eine freie Entscheidungsgewalt haben, ist solch etwas immer schwer gerecht zu beurteilen. Diesbezüglich befürworte ich einen Einspruch.
Ich würde Herrn stark und Herrn kase mal empfehlen ein Praktikum im Rettungsdienst zu machen !! Mal sehen wie sie darüber denken wenn sie auf der anderen Seite stehen!!
Danke fûr das Kluge Angebot Herr Lar Si, aber ich denke 25 Jahre in dem Job reichen mir um genügend Deppen meines Berufsstandes kennengelernt zu haben.
Wenn du so eine Meinung von deinen Kollegen hast solltest du nach 25 Jahren vielleicht was ändern!
Warum ? Diese Deppen kommen und gehen von selber
Hat von den Idioten schon mal jemand auf einen Rettungswagen warten müssen und weiss, wie lang die Zeit ist. Früher mussten alle Autos rechts ranfahren und anhalten, wenn sich ein Wagen mit Sondersignalen genähert hat.
Absolut lächerlich …er War im Einsatz und hatte es eilig ..er ist ja nicht mit Horn und Blaulicht zum nächsten Coffee Shop gefahren um sich nen Kaffee zu kaufen !!
Vollkommen unverständlich diese Strafe .
Ich selber habe schon oft mitbekommen wie schwer es ein rettungsfahrzeug durch den Verkehr zu kommen ..
Wenn er zu spät gekommen wäre dann hätte es auch wieder Kritik gehagelt weil ein Menschen leben dabei zu schaden gekommen wäre ..
Es ist traurig warum hier so diskutiert wird, wenn sich jemand genötigt fühlt ist es gerechtfertigt den anderen anzuzeigen. Die Strafe ist zu hart, ohne Frage aber nur weil man mit Sonderrechten fährt hat man keinen Freibrief! Ankommen ist Pflicht, es hilft keinen wenn der Notarzt oder der Rettungsdienst im Graben liegen.
In Deutschland sind die Gesetze immer öfter für den Täter und gegen das Opfer. Verkehrte Welt. Absolut schlimm! Bin auch der Meinung, dass alle Autofahrer, die zu spät oder vor lauter Angst keinen Platz machen, eine saftige Geldbuße bekommen sollten. Aus diesem Grund wären für Rettungsfahrzeuge – egal ob jetzt NEF, RTW oder die Feuerwehr-Löschfahrzeuge etc. – eine Kamera absolut sinnvoll.
https://www.openpetition.de/petition/online/freispruch-fuer-den-notarzt-alexander-hatz
Die dümmste Petition der Welt.
Auf jeden fall ein Lob für den guten Journalisten! (Nicht)
Sauerrei.ich hoffe nur für den Anzeiger,das er keinen Notarzt mal benötigt
Ja genau. ..hoffe der jenige wartet mal richtig lange auf einen Notarzt….einfach beschämend was der sich rausnimmt…is ja auch im Fernsehen darüber berichtet worden!
Krank. Wenn Urteil hält, könnte das unabsehbar weitreichende Folgen nach sich ziehen, die sich niemand ernsthaft wünscht …
Eine Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung sind Straftatsbestände nach StGB und durch den 35 StVO NICHT legitimiert.
Alle die sich hier über rechtliche Konsequenzen echauffieren, sollten mal wieder an einer Sonder- und Wegerechtsbelehrung teilnehmen welche von einem Juristen und NICHT irgend welchen Bereitschaftseitern o.ä. Laien gehalten wird .
Hier wurde beim Überholen (!) 2 x (!) der Gegenverkehr (!) beeinträchtigt.
Die emotionale Diskussion a la „Kindernotfall…“, „wollte doch nur Leben retten…“ etc. zeugt nur von der Unprofessionalität. Wenn einem bei solchen Stichworten gleich die Nerven durch gehen, muß halt Sportplatzdienste mache.
Hallo Steel,
Was genau willst du „uns“ denn hier erzählen?
Schauen wir uns die beiden betreffenden Paragrafen einmal genauer an:
§ 35 StVO – Sonderrechte
Absatz 5a: Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung (StVO) befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
§ 35 StVO – Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
Absatz 1: Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
Ich will gar keine größere Diskussion anregen, aber deine Argumentationen sind hier wohl nicht ganz wasserdicht. Das Ganze hat auch mit den Einsatzstichworten und durchgehenden Nerven (wer seit 23 Jahren Notarzt fährt, der nässt sich bei sowas normalerweise nichtmehr ein!) zu tun. In §35 steht klar drin, dass Fahrzeuge des Rettungsdienstes von den Regelungen der StVO BEFREIT sind! Des Weiteren steht in §38, dass ALLE ÜBRIGEN VERKEHRSTEILNEHMER (da zählt auch der Gegenverkehr dazu!) sofort freie Bahn zu schaffen haben!
Was genau willst du also mit deinem Beitrag bezwecken? Willst du ausdrücken, dass wir alle zu doof für unseren Job sind? Dass wir alle keine Ahnung haben? Dass du besser informiert bist? Oder dass unsere „Bereitschaftsleiter o.ä. Laien“ alle bescheuert sind und uns Schwachsinn beibringen?
Faktisch haben wir über den genauen Hergang keine Informationen (aus erster Hand) und daher dient dies alles hier nur der Information. Schön, dass ihr das hier als Grund nehmt, euch gegenseitig anzupissen, schlecht zu reden und eure Scheisshausparolen in die Welt zu setzen, aber damit ist leider niemandem geholfen!
Aber empfehle du nur weiter unbekannterweise langjährig erfahrenen Notärzten, die offensichtlich erstens weitaus reifer, zweitens weitaus qualifizierter und drittens weitaus erfahrener sind, als du, dass sie künftig nur noch „Sportplatzdienste“ machen sollen, weil wir jetzt ja Helden wie dich auf der Straße haben! Bravo!
Danke
Wenn dann bitte auch den Absatz 8, des Paragrafen 35 der StVo lesen, nicht nur den Absatz 5a.
J.p. Crown wenn du einer einfachen Rechtsfolge nicht folgen kannst, kann ich es dir gerne erklären.
Wie von dir selbst angeführt, befreit der §35 StVO von den Vorschriften der StVO – aber eben NUR von dieser!
Den Gegenverkehr beim Überholen Nötigen und Gefährden sind allerdings Vergehen nach dem StGB (Verkehrsstraftaten). Diese „erlauben“ weder die §§35 noch 38.
Platz schaffen nach §38 kann/muß ich nur, wenn ich diese sehe + höre. Dass das aus dem Gegenverkehr unwahrscheilich bis nahezu unmöglich ist kennt jeder Autofahrer hier. Man hört die Hörner schlicht einfach nicht mehr.
Wer so eine riskante Fahrweise mit den Verweis, dass es eben ein Kindernotfall war auch noch rechtfertigt hat hinter dem Steuer eines Einsatzfahrzeuges nichts (mehr) verloren. Wer Sonderrechte in Anspruch nimmt, hat auch eine gesetzliche Verpflichtung zur erhöhten Sorgfaltspflicht.
Das hat nichts mit der medizinischen Qualifikation zu tun.
Du hast allerdings recht, von uns war keiner dabei. Nur die zwei (!) Autofahrer welche Strafanzeige erstattet haben…
Rechtfertigender Notstand✌️Güterabwägung
Also ich kann mir nicht helfen, gerade im Gegenverkehr sehe ich bisher entgegenkommende LaLüLas (noch) besser als wenn sie von hinten oder aus einer Seitenstraße kommen!
Es sei den ich würde an Handy, Navi oder Beifahrerin spielen, was ich während der Fahrt freilich NIE!
Gerade beim Einsatz von Sondersignalen ist man zwingend verpflichtet besondere Sorgfalt im Straßenverkehr walten zu lassen . Und sobald nur der Hauch einer Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt greift der Paragraph der Strassenverkehrsgefährdung. Also bei Benutzung der Sonderrechte äußerste Vorsicht und nicht mal mit der kleinen Brechstange. Das ist das eine.
Das andere ist, dass Otto Normalverbraucher zu 80 Prozent überfordert ist, wenn er auf ein Fahrzeug mit Sonder- und Wegerechten trifft und dann falsch macht, was man nur falsch machen kann, sich trotzdem im Recht sieht, vorausgesetzt, Otto Normalverbraucher nimmt das Einsatzfähig überhaupt wahr.
Was mir aber öfters auffällt dass Fahrzeuge des Rettungsdienstes innerstädtische das Blaulicht ohne Martinshorn nutzen was so nicht gestattet ist Dies kann ich mir bei Fahrt mit Patienten erklären , aber ohne Patienten unzulässig und gefährlich. Auch beim NEF oft beobachtet.
Und bevor das Geschrei losgeht, ja das gibt es auch bei Polizei, aber dann hat das einen taktischen Hintergrund.
Wenn mir ein Fahrzeug mit sondersignalen entgegen kommt….das seh ich doch von weitem u kann anhalten u Platz machen. Sollte sich mancher durchn Kopf gehen lassen… Vielleicht geht’s auch bei dem einen oder anderen mal um Sekunden…….Und wenn dann der Rettungswagen zu spät kommt ist das Geschrei auch wieder groß…..
Da kann man die Diskussion um grüne Blinklichter getrost wieder einstampfen….
Ich find dad echt Grass das das so ein Gericht überHaupt mit macht mann sagt doch immer für alles dein freund und Helfer ich find dad echt grass ich kann es leider nicht verstehen sowas
Doc, durchhalten und bis zum Obersten Gerichtshof gehen. Schon traurig, dass man überhaupt dazu raten muss. Zu meinen Vortextern: Schön und gut, Leute anzuzeigen, die nicht Platz machen, obwohl man mit Sondersignalen fährt. Das wird komischer Weise meist eingestellt, da der behindernde Fahrer ja während der Einsatzfahrt nicht angehalten und seine Personalien festgehalten werden können. Somit läuft jede Anzeige auf eine Einstellung hinaus, da der Halter immer sagen wird, dass er nicht gefahren ist oder möglicherweise sich auf einen Ablesefehler beruft. Hier sollte endlich mal die Halterhaftung her. Die beiden Autofahrer, die einen bei einer Einsatzfahrt anzeigen, noch dazu einen Notarzt, die sollten mal darüber nachdenken, wenn sie selbst dringend Hilfe brauchen und der Notarzt im Stau steht, weil er sonst jemanden nötigen würde, sollte er mit Sondersignalen an den haltenden Fahrzeugen „vorbeibrausen“.
Rechtfertigender Notstand✌️Güterabwägung.
Die Penner sollen Zuhause erschrecken, nicht im Straßenverkehr. Wer dazu nicht mehr in der Lage ist soll sich selbst wegnötigen
Ich kann mich recht weit meinen Vorrednern anschließen.
Die anspruchsvolle Bevölkerung die bei Husten fen Blaulicht-Notarzt brauchen, aber wenn der mal diese Überholen muss oder Platz zum Überholen braucht – dann wird gescholten und gemeckert. Auch über das Martinshorn wird geschimpft.
Aber wehe zu den eigen Angehörigen wird zu lange gebraucht.
FAZIT:
Wie wäre es wenn wir Rettungsdienstler und Notärzte verweigern, wegen der Gefahr unseren Führerschein und viel Geld zu verlieren, das Blaulicht fahren?
Nur weil die heutige Gesellschaft uns meist nicht respektiert, außer die braucht uns, sollen wir uns Verlusten aussetzten -? Lilde Ausgedrückt: Nee. Und wenn schon die Richter nicht hinter uns stehen – warum sollen wir dann alles auf’s Spiel setzten?
Ja vielleicht müssen wirklich erstmal einige sterben , bis ein Umdenken stattfindet. Aber das Jemand weil die Hilfe zu spät kommt will keiner von uns – oder?
Ist das schon durchs Gericht entschieden? Also wenn sollte soch der zuständige Richter in Grund und boden schämen und der Verwaltungsmitarbeiter, der dies Veranlasst hat sowieso
Der Rettungsdienst ist in diesem Staat doch nur ei geduldetes Übel.nach diesem urteil wird eine anzeigenwelle hereinbrechen!die wenigsten von uns kennen den genauen vorfall aber der staat hat wieder einmal die chance vertan sonderrechten recht zu geben.aber hauptsache ich muss nach fast 23 jahren rettung meinen einst staatlich anerkannten beruf neu erwerben um notfallsanitäter zu heißen obwohl sich in der praxis null ändert…
Wenn Krankenwagen, Polizei etc mit Blaulicht fahren muss man eben Platz machen egal ob man auf den Buergersteig fahren muss…!!
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wenn zumutbar…..es heißt freie Bahn zu schaffen aber auch das nur wenn man sich selbst und andere nicht gefärdet.
Auf ner Landstraße ist nicht viel Platz und da muss man mal als Notarzt mal 5 sek warten bis ein gefahrlos überholen möglich ist…..den garnicht ankommen ist schlechter als ein paar Sekunden längere anfahrt.
Um diesen Fall auch nur annähernd beurteilen zu können, gehört einfach in jedes Sondersignalfahrzeug eine „onboard“ Kamera. Wenn ich dann an meine Zeit als Rettungsdienstler zurückdenke hätte es für den ein oder anderen Verkehrsteilnehmer, bedingt durch die Dokumentation, echt übel ausgehen können. Allerdings würde es ( leider auch schon alles selber erlebt) die ein oder andere „Wertungsprüfung der Rally Monte Carlo“, und eine damit verbundene Gefährdung aller Beteiligten (einschließlich Patient) deutlich minimieren.
Was ich erschreckend hier finde, ist das Leute Petitionen starten, obwohl das bei den Gerichten nichts bringt. Ich habe oft das Gefühl, das viele Kollegen und Kolleginen in Rechtskunde geschlafen und bei Staatsbürgerkunde gefehlt haben in der Ausbildung. Ich kann nicht nur Rechte einfordern, denn aus jedem Recht, ergeben sich auch Pflichten.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Mehr ist da nicht zu sagen…..Sonderrechte heißt nickt narrenfreiheit…..sollte ein Notarzt mit 23 Jahren Erfahrung wissen
Er war auf dem weg zu einem erstickenden Kind! !!!! Wo leben wir denn, wenn er mit martinshorn und Blaulicht deutlich auf sich aufmerksam gemacht hat, ihn dann noch anzuzeigen?? Die besagte Landstraße ( ich im TV gesehen hab) war sehr gut einsehbar und es war auch genug platz! Sorry da habe ich kein Verständnis das auch noch die falschen Leute vor Gericht recht bekommen!! Fehlt noch das ein vergewaltigte Kind für sein Verbrechen in Knast muss und der Täter auf freiem Fuß bleibt!! Eine Schande unser Staat! !
Ich sage nicht das es der richtige Weg ist den Arzt so abzustrafen aber stell auch wenn man Sonderrechte benutzt darf man andere Verkehrsteilnehmer nic in gefähr bringen……und in den gegenverkehr zu fahren ist eine fahrlässige Handlung er muss sich vergewissern das es !!!!gafahrlos!!!! möglich ist zu überholen.
Einsatzstichwort hin oder her….wenn er mit dem anderen kollidiert währe hätten sich alle über den Arzt das Maul zerrissen was er sich erlaubt so zu fahren. Und da stellt sich mir die frage würdest du so auch reden und ihn on Schutz nehmen wenn er andere in den Tod reißt???
Aber gleich Führerschein entziehen??? Und der Fahrer hätte nicht in den Gegenverkehr gemusst, es war so auch genug platz!!!
Sorry der „NOTARZT“ ist in den gegenverkehr gefahren und das ist grob fahrlässig wenn kein gefahrloses überholen möglich ist…..und er kann von Glück sprechen das der andere reagieren konnte…..ich weiß am besten wie man sich in so einer Situation fühl ich bin täglich mit Blaulicht unterwegs.
…aber gleich Führerschein entziehen?? Wie willst du dann leben retten?????ist def verkehrt
Das setzt den Grundstein, dass aus angst vor überempfindlich Straßenverkehrsteilnehmern nun Leute sterben. Bravo Deutschland. Ganz großes Kino!!!!!
Ich notier mir in Zukunft alle Kennzeichen von Autos die mir nicht Platz machen oder mich gefährden bei meiner Einsatzfahrt
Sehen wir es mal von einer anderen seite…..lasst mal den Notarzt in ein Fahrzeug des gegenverkehr Rasen und er reißt Menschen in den tod…..was dann ihr würdest den Arzt in der Luft zerreißen was ihm einfällt so zu fahren…..
Das ist eine Doppelmoral die ihres gleichen sucht. alle pauschen es nur hoch…..ihr zerreißt euch das Maul aber seit mit Sicherheit auch nicht immer sofort dabei dir Strass frei zu machen wenn wir mir blau und sonder kommen…jeder sollte sich mal an die eigene Nase fassen und sich fragen ob er auch immer richtig in so einer Situation reagiert!!!!
Herr laß Hirn herunter.Auch für den Richter
eine Unverschämt auch von den Gerichten in Ingolstadt was ist aus Deutschland geworden , ich sehe ein Blaulicht egal ob er mir entgegen kommt weil nix frei ist ich fahre auf die Seite egal sorry blau licht bedeutet platz da ein Notfall wie kann dieser Mensch einen Notarzt anzeigen der Ar,,,,,,,ich wünsche nie was böses nie,, aber ich wünsche ihn das er den Notarzt braucht doch leider zu spät er durfte nur nach Vorschrift fahren ich möchte mich von herzen bedanken das ihr immer da seit ich danke euch von Herzen und ihr werdet nicht krank ihr tollen Kläger, ihr werdend vielleicht sterben denn der Notarzt hat wegen euch keinen Führerschein mehr und die anderen trauen sich nicht mehr so zu fahren wie sie eigentlich sollten Glückwunsch du ihr zwei tollen kotze gleich bleib gesund denn denkt daran Blaulicht gefährdet den tot ihr Trödel
Ich würde es begrüßen, wenn dieser Oberstaatsanwalt die Gaunereien der CSU Politiker der vergangenen 20 Jahre genauso verfolgt.
[…] Dr. Hatz war vor kurzem von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt per Strafbefehl zu 4500,- € Geldstrafe, sowie einem 6-monatigen Fahrverbot verurteilt worden, nachdem er von einem PKW-Lenker angezeigt worden war. Dieser hatte, mit Unterstützung eines Zeugen, behauptet er sei von dem entgegenkommenden Notarztfahrzeug in das Bankett abgedrängt worden. Hier geht’s zum Bericht… […]