Strafbefehl gegen Notarzt Hatz aufgehoben
Gute Nachrichten erreichten uns heute im Fall des angeklagten Notarztes Dr. Hatz: Wie die Generalstaatsanwaltschaft München mitteilt, wurde der Fall – nicht zuletzt aufgrund des großen Medienchaos – nochmalig geprüft. Laut Sprecher Georg Freutsmiedl werde das Verfahren daraufhin in Kürze eingestellt und der Strafbefehl aufgehoben.
Notarzt war wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden
Dr. Hatz war vor kurzem von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt per Strafbefehl zu 4500,- € Geldstrafe, sowie einem 6-monatigen Fahrverbot verurteilt worden, nachdem er von einem PKW-Lenker angezeigt worden war. Dieser hatte, mit Unterstützung eines Zeugen, behauptet er sei von dem entgegenkommenden Notarztfahrzeug in das Bankett abgedrängt worden. Hier geht’s zum Bericht…
Online-Petition hatte Freispruch gefordert
Obwohl niemand die genauen Hintergründe des Falles kannte, wurde der Fall in den Medien viel diskutiert und hatte unzählige Proteste gegen die Entscheidung des Gerichtes nach sich gezogen. Knapp 200.000 Menschen hatten bis zum heutigen Tage eine Online-Petition unterzeichnet, die Freispruch für Dr. Hatz gefordert hatte.
Entscheidung völlig unabhängig von öffentlichen Protesten
Trotz des enormen Zuspruches, den Dr. Hatz in diesem Rahmen von unzähligen Menschen erhalten hatte, wurde seitens der Generalstaatsanwaltschaft noch einmal ganz klar betont, dass die Entscheidung völlig unabhängig von den öffentlichen Protesten gefallen sei.
Die Entscheidung zur Aufhebung des Strafbefehles, wurde – im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt – auf Grundlage der aktuellen Beweis- und Rechtslage gefällt. Die Schilderung des Vorfalles durch Dr. Hatz selbst habe dabei eine maßgebliche Rolle gespielt. Diese sei jedoch erst einen Tag zu spät bei Gericht eingegangen, weshalb folgerichtig der Strafbefehl erlassen worden war.
Kein Freischein für „rasende Retter“
Die Aufhebung des Strafbefehles darf nun jedoch nicht als „Freischein“ für die Fahrer von Einsatzfahrzeugen (miss-)verstanden werden. Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung.
Schon gar nicht darf nun der Fehler gemacht werden, den Freispruch auf die zahlreichen Zusprüche und Proteste oder gar die Online-Petition zurückzuführen. Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem nicht Petitionen oder Proteste zu einem Urteil führen, sondern Gesetze und Regeln.
Auch für Angehörige der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gelten Regeln, die unbedingt eingehalten werden müssen!
§ 35, Abs. 5a StVO entbindet Fahrzeuge des Rettungsdienstes in bestimmten Fällen von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es:
„Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.“
Jedoch ist in diesem Zusammenhang auch unbedingt § 35, Abs. 8 StVO zu beachten. Dieser teilt unmissverständlich mit:
„Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“
Wer also, egal ob privat oder im Einsatzfall, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, der kann und muss dafür belangt werden!
Sicherheit geht immer vor Schnelligkeit!
In diesem Sinne wünschen wir allen Kollegen/-innen allzeit sichere Einsatzfahrten und hoffen, dass dieser Fall ein Einzelfall bleibt!
Na also geht doch
Nici Dittrich – hier gibts doch noch richtige Entscheidungen!
Gott sei Dank….
Es hat genützt…
Nix wäre schlimmer gewesen als den Rettungsdienst und Notarzt vor STVO Entscheidungen zu stellen….
Menschenleben und Pflichten der Strassenverkehrsteilnehmer in Ehren…
Rettungsdienst geht IMMER vor!!@@@
„Rettungsdienst geht immer vor!!“ – ziemlich unqualifizierte Aussage. Das ganze Thema hätte mal objektiver beleuchtet werden sollen.
Wenn man schon mal einen Notarzt gebraucht hat…………
Auch immer noch heute Riesen Problem auf Autobahnen…die Rettungsgasse…
Ihr wollt Hilfe…
Dann helft mit!!!!!
Diskussion hilft nix….
Klare Regeln für Rettungsdienst…
Guter Gott, und sowas lassen Sie auf die Strasse?
Ich finde, als allererstes müssen alle Möchtegern-Sanis, -Feuerwehrler und sonstige Blaulichtnutzer die StVO in allen relevanten Punkten auswendig kennen. Ohne verstandene Rechtslage kein Autoschlüssel. Klar soweit?
Dann sollten alle, die hier feste mitdiskutiert haben, ohne die Sachlage zu kennen (Text der Strafanzeige) oder zu verstehen, sofort 50 Euro an Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. spenden – aus Prinzip.
Und all diejenigen, die auf den Anzeigeersteller geschimpft haben, ihn „brandmarken“ wollten und was nicht sonst noch alles, Ihr zahlt 150 Euro an den Weissen Ring.
Blindes Teilen und Mitdiskutieren ohne Verstand geht mal gar nicht.
Unnötiger Kommentar. Wenn Sie erstmal den Rettungsdienst benötigen ist es Ihnen mit Sicherheit auch recht, wenn jemand hilft, der die Gesetzestexte nicht auswendig kann statt keinem!
So ein Blödsinn… „Rettungsdienst geht immer vor“.. wie ich solche RD-Rambos verachte…
Tut er aber! Ich möchte Sie mal sehen wenn Sie den Rettungsdienst brauchen und warten müssen, da er nicht vorgeht…
Richtig so! Wo kämen wir auch hin?
Dann hätten wir demnächst auch jeden Streifenwagen anzeigen können. Gratulation Doc,.. Es nützt doch was wenn man sich gemeinsam stark macht, bin jederzeit wieder bereit dafür zu unterzeichnen
Leon Gausmann ich hoffe du brauchst nie einen Notarzt oder einen meiner Kollegen,…
Richtig!
Ma Fle die Regeln sind klar,…
Ich hoffe nur das dies kein Freibrief für durchgekmallte Hobby Retter wird. Immerhin bewegen sich die Fahrzeuge im öffentlichen Verkeh,r wo auch Kinder sich bewegen, die eine Gefahr, die von solchen Fahrzeugen ausgehen nicht erkennen und kennen.
Das ist nur gestattet wenn man Blaulicht und martinshorn hat … Auch rtws müssen sich ohne akuten Notfall an die StVO halten
Ähm…auch bzw grade mit SoSi muss der RD und alle anderen Nutzer sich an die StVo halten…
Falsch! Unter Nutzung von blauem Blinklicht und Martinshorn sind die Fahrzeuge berechtigt die StVo zu missachten, außer §1.
Meine Fresse Michael
Mach n erste Hilfe kurs
Manuela 😉
Supper das freut mich viel Glück für die Zukunft
Das ist richtig ja. Hat was genutzt wenn alle zusammen halten ja.
An dieser Stelle noch einmal der ganz deutliche Hinweis, dass die Entscheidung des Gerichtes NICHTS mit der Petition oder anderen Protestaktionen zu tun haben – Dies wurde mehrfach deutlich betont! Wir leben (glücklicherweise!) in einem Rechtsstaat. Die tatsächlichen Gründe für den Freispruch gibt es im Artikel zu lesen…
Ich lese da aber auch, das nochmals aufgrund des großen Medienchaos geprüft wurde. Vielleicht war nicht die Petition Ausschlag gebend, ihre Bugwelle jedoch sehr wohl.
Egal was die Staatsanwaltschaft behauptet, für mich hat das ein „Gschmäckle“ im Amigo Land
Da kann er aber froh sein, dass die Generalstaatsanwaltschaft so reagiert hat – ich hätte auf ein echtes, faires Verfahren erwartet – denn die Strafanzeige hat eine bedenkliche Aussage inne.
Denk ihr mal bitte alle daran das Rettung dienst dazu da ist im Notfall zu helfen ,wozu haben die Fahrzeuge solche Sonderrechte bestimmt nicht um mal schnell Zu Einkauf zu fahren, wenn es um leben und tot geht dann muss gehandelt werden sicher haben sich Rettung an regeln zu halten aber. Die anderen auch
Dank dieses Freispruchs dürfen in Not geratene endlich wieder hoffen zügig Hilfe zu bekommen…Dank an den Staatsanwalt der gemerkt hat wie dämlich er eigentlich ist
Was ist das für ein Beitrag? Der Notarzt ist nicht verurteilt worden, wie ihren Artikel beschrieben. Ein Richter stellt meiner Meinung nach ein Urteil und nicht der Staatsanwalt. Der klagt an! Und wenn ich mir die Überschrift ansehe haben sie den Arzt bereits verurteilt.
Es gibt doch noch Gerechtigkeit schließlich geht es um Menschen leben ich hoffe nur das dieser dummer Mensch das auch irgend Wan begreift wen er mal in einer Situation kommt die Hilfe zu beanspruchen und Dankbarkeit zu zeigen
Moralisch gesehen kann es nur diese Entscheidung geben…. Ich hoffe, dass dadurch endlich mal alle wachgerüttelt werden und nicht so ignorant sind auf ihr vermeintliches RECHT zu pochen …wenn jemand Menschen in Not helfen will….!!!! Respekt für alle Retter und Helfer !!!
Richtig so.
Alles andere wäre ja UNMÖGLICH gewesen!! Er hat NIEMANDEN behindert oder gefährdet! Jeder in Not ist doch wohl froh über zügige Hilfe. Notsignale sind zwar kein Freibrief für Unachtsamkeit (kam auch schon vor) aber jeder Vekehrsteilnehmer SOLLTE wissen,wie er sich zu verhalten hat,wenn er die Signale hört und sieht!!
#Freispruch
Super gelegentlich funktioniert unsere Rechtsprechung ja doch!!!!
Na endlich! Der Mann war auf dem Weg zu einem Kind, das Sekundenkleber geschluckt hat. Dass er da keine Zeit verschwenden will ist doch wohl eindeutig. Hier ging es ja nicht um Eisenmangel oder Laktoseintoleranz!