Österreich führt Rettungsgasse ein
Ab dem 1. Januar 2012 gilt auch in Österreich die Pflicht, bei Staubildung auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge freizuhalten. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, Tschechien, Schweiz und Slowenien.
Einsatzkräfte forderten die Einführung der Rettungsgasse nach deutschem Vorbild bereits seit Jahren. Zur Information über die Rettungsgasse wurde eigens eine Website ins Leben gerufen: www.Rettungsgasse.com
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst sowie Straßen- und Pannendienst dürfen die Rettungsgasse benutzen. Sie sind damit um bis zu vier Minuten schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen. Das erhöht die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent.
Im Rahmen der Einführung wurden auch Informationsvideos für die Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Ich möchte euch diese kurzen Erklärungen einmal zeigen, denn auch in Deutschland scheinen viele davon noch nie etwas gehört zu haben und so wird nur in den seltensten Fällen eine vorbildliche Rettungsgasse gebildet!
Übrigens: Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie das widerrechtliche Befahren der Rettungsgasse sind verboten! In Österreich droht dann eine Strafe bis zu 2.180 Euro!
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