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Es ist soweit: Der Referentenentwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Notfallsanitätergesetz wurde gestern vorgelegt. Die NotSan-APrV regelt, wie die künftigen Notfallsanitäter ausgebildet und geprüft werden sollen.

 


 

Ein wichtiger Punkt ist mit Sicherheit der Abschnitt 3. Er enthält die Prüfungsbestimmungen für die staatliche Ergänzungsprüfung. Damit regelt er also, was all diejenigen tun müssen, die jetzt schon Rettungsassistenten sind und sich zum Notfallsanitäter per Ergänzungsprüfung (Voraussetzungen dafür siehe Notfallsanitätergesetz) weiterqualifizieren möchten. Im neu vorliegenden Entwurf ist keine schriftliche Prüfung vorgesehen, sondern lediglich ein mündlicher und ein praktischer Prüfungsteil. Die mündliche Prüfung, die entweder allein oder zu zweit stattfindet, wird zwischen 20 und 40 Minuten dauern. Der praktische Teil soll die Abarbeitung von zwei Fallbeispielen (Traumatologie und Reanimation) beinhalten.

Den kompletten Referentenentwurf könnt ihr euch hier als PDF-Datei herunterladen:

NotSan-APrV


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