Medikamentengabe führt zur fristlosen Kündigung
In zwei von einander unabhängigen Fällen im Juli diesen Jahres hatten zwei Rettungsassistenten zur Behandlung eines Status Epilepticus (schwerer Krampfanfall, potientell lebensbedrohlich!) das Medikament Dormicum® bzw. Midazolam® vorbereitet, bzw. appliziert um den Krampf zu durchbrechen und damit schwere gesundheitliche Schäden zu verhindern. Beide Male war der Rettungswagen bereits einige Minuten vor dem Notarzt an der Einsatzstelle eingetroffen.
In einem der Fälle wurde das Medikament über einen Nasenapplikator verabreicht und dadurch der Krampfanfall erfolgreich durchbrochen. Der Rettungsassistent hatte sich für die Applikation entschieden, weil fest stand, dass der alarmierte Notarzt noch mindestens zehn Minuten brauchen würde, um zur Einsatzstelle zu kommen.
Im zweiten Fall hatte ein anderer Rettungsassistent das Medikament nur für die Applikation vorbereitet, damit nach dem Eintreffen des Notarztes direkt mit der Gabe begonnen werden konnte.
Leben gerettet – fristlos gekündigt
Die beiden langjährigen und erfahrenen Mitarbeiter wurden daraufhin von ihrem Arbeitgeber, dem BRK Kreisverband Bad Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim, fristlos gekündigt. Beide standen von heute auf morgen ohne Job da, obwohl sie dem Patienten durch ihr Handeln nicht geschadet hatten.
Grund dafür sind nicht etwa Beschwerden der Patienten oder Komplikationen beim Einsatz, sondern die Beschwerde eines Notarztes, der wohl die Meinung vertritt, dass Medikamente nur durch einen Arzt appliziert werden dürfen.
Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) sieht das offensichtlich ähnlich und argumentiert, es gäbe im Kreisverband die klare Regel, dass dieses Medikament durch Rettungsassistenten nicht verabreicht werden dürfe.
Gewerkschaft und Mediziner äußern Unverständnis
Die Gewerkschaft ver.di und zahlreiche Mediziner hatten bei einer Pressekonferenz am 25.11.2013 in Nürnberg ihr Unverständnis angesichts der Kündigungen geäußert. Ärztliches und nichtärztliches Rettungsfachpersonal aus dem ganzen Land zeigt sich schockiert und überrascht von der Vorgehensweise und übt massive Kritik.
Das BRK stärkt seinem Kreisverband hingegen den Rücken. Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk äußerte sich zu den Vorfällen auf seiner Facebook-Seite. Dort heißt es:
„Im Sinne der Patientensicherheit kann ein solches Verhalten nicht akzeptiert werden. Die Kündigung ist unserer Sicht richtig gewesen – Mitarbeiter, die sich nicht an die medizinischen Richtlinien und Vorgaben halten, sind ein Risiko für Patienten und für das BRK.“
(Stellungnahme der BRK-Landesgeschäftsführung via Facebook)
Einer der beiden gekündigten Rettungsassistenten hat nun Klage auf Wiedereinstellung beim Arbeitsgericht Nürnberg eingereicht. Der Fall wird dort am 14. Januar 2014 verhandelt.
Der zweite Kläger einigte sich zwischenzeitlich mit seinem Arbeitgeber und erhielt eine Abfindung. Er habe richtig gehandelt und wollte Leben retten. Nach diesem Verhalten möchte er mit dem BRK nichts mehr zu tun haben und daher auch nicht mehr dort beschäftigt sein.
Sanitäter in der Klemme: Wenn helfen strafbar ist (BR3/quer)
Wie ist die Rechtslage?
Zwei Worte kennt in Deutschland so ziemlich jeder Rettungsdienstmitarbeiter nur zu Genüge: „Rechtliche Grauzone“. Keiner weiß so wirklich genau, wie weit er gehen darf, wenn des Notarzt noch in weiter Ferne ist. Die regionalen Unterschiede sind enorm.
Schauen wir uns im aktuellen Bezug also einmal die vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen und Empfehlungen an:
– Rettungsassistentengesetz
Der Aufgabenbereich von Rettungsassistenten bis zum Eintreffen des Notarztes ist im Rettungsassistentengesetz (RettAssG) nicht klar definiert:
„Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des Arztes insbesondere dazu befähigen, am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen, die Transportfähigkeit solcher Patienten herzustellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern (Ausbildungsziel).“
(RettAssG §3)
Um dieser Beschreibung gerecht werden zu können, wird Rettungsassistenten eine sogenannte Notkompetenz zugestanden. Der Rettungsassistent bekommt also mehr Kompetenzen eingeräumt, wenn es um lebensrettende Maßnahmen und die Abwendung schwerer gesundheitlicher Störungen geht. Nur welche Maßnahmen genau in den Rahmen der Notkompetenz, die sich aus dem rechtfertigenden Notstand ableitet, fallen, ist nicht näher betitelt.
– Heilpraktikergesetz
Heilkundliche Maßnahmen (wie z.B. die Medikamentenapplikation) sind laut Heilpraktikergesetz (HPG) nur Ärzten und Heilpraktikern vorenthalten. Im Gesetz gibt es diesbezüglich zu lesen:
„Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.“
(Heilpraktikergesetz §1, Abs. 1 + 2)
Schaut man dort jedoch einmal auf das Datum, so wird man feststellen, dass dieses Gesetz aus dem Jahr 1939 (!!!) stammt.
– Strafgesetzbuch
Im Strafgesetzbuch (StGB) findet man den sogenannten „Rechtfertigenden Notstand“:
„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“
(StGB, § 34)
Im Fall der beiden Rettungsassistenten lag ganz klar eine „Gefahr für Leib und Leben“ vor.
– Empfehlung der Bundesärztekammer
Der Ausschuss ‚Notfall-, Katastrophenmedizin und Sanitätswesen‘ der Bundesärztekammer (BÄK) hatte sich aus diesem Grund 2003 für eine Liste und Erläuterungen zu ausgewählten Notfallmedikamenten ausgesprochen, deren Applikation von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten im Rahmen der Notkompetenz durchgeführt werden kann. In der Empfehlung heißt es:
„Ist der Rettungsassistent am Notfallort auf sich alleine gestellt und ist rechtzeitige ärztliche Hilfe nicht erreichbar, so darf und muss er, aufgrund eigener Befunderhebung und Entscheidung, die Notfallmedikamente geben, die zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Notfallpatienten dringend erforderlich sind.“
(Die Empfehlung der BÄK gibt’s hier: PDF – 23 KB)
Schaut man sich die in dieser Empfehlung genannten Medikamente an, so wird man unter dem Stichwort „Krampfanfall“ als empfohlenes Notfallmedikament ein „Bezodiazepin als Rectiole“ finden.
Da es sich bei dem Medikament Dormicum®/Midazolam® um ein Benzodiazepin handelt, haben die beiden Rettungsassistenten also auch aus Sicht der Bundesärztekammer richtig gehandelt. Der betroffene Rettungsassistent hatte das Medikament jedoch nicht, wie empfohlen, rektal (über die Darmschleimhaut), sondern nasal (über die Nasenschleimhaut) verabreicht.
– Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) empfiehlt die Gabe von Benzodiazepinen in der Initialphase bereits durch Laien. In den aktuell gültigen Leitlinien ist zu lesen:
„Für die Initialtherapie (Stufe 1) aller Statusformen wird weiterhin die Gabe eines Benzodiazepins, präferenziell Lorazepam i.v. empfohlen. Wenn eine i.v. Gabe, z. B. durch Laien, nicht möglich ist, wird die Gabe von Midazolam (oder Lorazepam) intranasal oder bukkal, alternativ Diazepam rektal empfohlen.“
Die beiden haben also auch nach Ansicht der DGN völlig richtig gehandelt, da die Gabe von Midazolam intranasal selbst durch Laien empfohlen wird.
Fazit
Während in vielen anderen Bereichen das Handeln die beiden Rettungsassistenten für ihre kompetente Hilfe gelobt worden wären, scheint man im Bereich Bad Neustadt an der Aisch etwas anders an die Sache heranzugehen.
Auch wir sind der Meinung, dass das Handeln der beiden Rettungsassistenten im beschriebenen Fall absolut verständlich und korrekt war. Es muss jedoch an dieser Stelle auch klar gesagt werden, dass nicht alle Details und Hintergründe zu den beschriebenen Fällen bekannt sind. Es bleibt also abzuwarten, wie das Gericht in diesem Fall entscheidet.
Natürlich erfahrt ihr den Ausgang der Gerichtsverhandlung hier bei uns im Blog.
Besserung in Sicht – Am 01.01.2014 kommt das Notfallsanitätergesetz
Das veraltete und nicht mehr zeitgemäße Rettungsassistentengesetz wird zum 1. Januar 2014 vom neuen Notfallsanitätergesetz (NotSanG) abgelöst. Das neue Gesetz verspricht Besserung, da es die Kompetenzen der künftigen Notfallsanitäter ausweitet und klarer definiert.
Nähere Informationen zum neuen Notfallsanitätergesetz, sowie der zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gibt’s hier:
- Die Notfallsanitäter sind los – Das NotSanG kommt
- Notfallsanitätergesetz (NotSanG)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSanAPrV) – PDF, 140 KB
Eure Meinung zu den Vorfällen?
Natürlich freuen wir uns, wie immer, auf euer Feedback. Wir würden uns freuen, wenn ihr die Kommentarfunktion nutzen und uns an euerer Meinung zur Thematik teilhaben lassen würdet. 😉
Und da wundert man sich das keiner mehr bei einem Unfall helfen will.
Man kann ja wegen fast allem angezeigt werden obwohl man nur helfen wollte…
Und hätte er es nicht gemacht wäre er vielleicht wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt worden. Rechtsmässig hätte er wahrscheinlich so oder so das falsche getan. Aber menschlich gesehen genau das richtige. Ich sag nur Daumen hoch und Respekt für den Kollegen.
Das is n Ding , fühlen sich unsre Herren Notärzte in Ihrer Ehre gekränkt ,,,,
Das ist meistens so. Komplexe mehr nicht
…….!!!!!!!!
Hallo. Habt ihr mal die Hintergründe recherchiert? Ich fürchte da gibt’s ein wenig mehr als das Ego eines NA.
Ja, dummerweise wird dann immer auf irgendwelche „geheimen“ Details verwiesen.
Diese für das BRK ach so „entlastenden“ Details werden aber nie auf den Tisch gebracht… Warum wohl…?
ich möchte gern geholfen bekommen u. es ist mir egal ob Notarzt o. Assistent
Er hätte nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden können, da festgelegt ist vom ärztlichen Leiter RD welche Medis freigegeben werden oder nicht.
Das BRK ist einfach scheisse!!!! Was ist wichtiger, leben retten oder den Patienten sterben lassen ???
Danke für diesen Zielführenden Kommentar. Der bringts echt.
Hier gibt es leider auch so einen NA..da darfst noch nicht mal glucose geben als RA 🙁
Der genannte Herr vom BRK hat mir doch auf Facebook (trotz mehrfacher Nachfrage) verkündet dass es NICHT Midazolam gewesen sei?!
Das stattdessen eingesetzte Medikament, dessen Namen er natürlich nicht nennen wollten, sei angeblich nicht für die Krampfdurchbrechung zugelassen und dies habe zur Kündigung geführt.
Wobei selbst das scheinheillig ist… schon mit einem Erste-Hilfe-Kurs weiß man um die Folgen eines Status Epileptikus.
Die Kommentare dürften hier noch zu finden sein, waren auch über diesen Blog.
Bei mir stoßen beide Kündigungen auf Unverständnis, jedoch Bedarf es bei beiden eine Individuelle Begutachtung durch Sachverständige, die sich mit dem evtl. gefertigen Notarztprotokoll auseinandersetzen und sich in die Sichtweisen der verschiedenen Mitarbeiter / Notärzte einarbeiten.
Was für mich jedoch zu hinterfragen wäre, bezieht sich auf folgenden Ausschnitt des Artikels:
——————————
„…Im zweiten Fall hatte ein anderer Rettungsassistent das Medikament nur für die Applikation vorbereitet, damit nach dem Eintreffen des Notarztes direkt mit der Gabe begonnen werden konnte.“
——————————
Direkt im Anschluss jedoch die Aussage:
——————————
„…sondern die Beschwerde eines Notarztes, der wohl die Meinung vertritt, dass Medikamente nur durch einen Arzt appliziert werden dürfen.“
——————————
Das bedeutet im Umkehrschluss für mich – wenn Rettungsdienstmitarbeiter sich nur anmaßen – Medikamente für eine rasche Applikation vorzubereiten, könnten diese [in betreffendem RD-Bereich] auch verklagt werden. Wenn dem so wäre, stößt dies bei mir auf großes Unverständnis!
Hier lobe ich mir andererseits die SOPs in Rheinland Pfalz, bei denen klar vorgegeben ist, wie bei kindlichem sowie erwachsenem Krampfanfall vorzugehen ist. Hier ist auch eine Medikamentengabe mittels Diazepam(R) Rectiole sowie Midazolam(R) über einen MAD(R) vorgesehen. Smit wird dem nichtärztlichen Personal eine weitere Stütze bzw. Sicherheit in der Medikamenten-Applikation gegeben; Diese SOPs werden jedes Jahr im Rahmen einer Prüfung durch Ärztliches Personal abgfragt.
Mit freundlichem Gruß
Hey Christoph,
wenn ich den Beitrag im BR richtig verstanden habe waren beide Rettungsassistenten gemeinsam auf dem RTW unterwegs – einer hat Aufgezogen, der andere Appliziert.
Einerseits ist das natürlich eine völlig ungerechtfertigte Anschuldigung von seitens des Notarztes und eine komplett überzogene Reaktion vom BRK, andererseits hat es vielleicht ja genau so eine Situation gebraucht um die Öffentlichkeit und den Gesetzgeber von der Notwendigkeit einer einheitlichen, zügigen Lösung unseres Problems zu überzeugen…
Beste Grüße,
Moritz
grosses kopschütteln.
was für l*ck*ffen arbeiten denn in diesem s*ftverein…
Da fehlen einem die worte.
Jawohl….weiter so
@Daniel Willig: leider gibt’s immer noch Bundesländer, in denen es KEINE ÄLRD gibt :/
@Johannes Bleiel… es war bestimmt Dormicum oder so… 😀
# your hastag has no power here
Das was in etwas mehr als drei Jahren die ersten „fertigen“ notfallsanitäter dürfen wird jetzt den Rettungsassistenten zur Last gelegt!? Armes Deutschland. Sollen froh sein, so fähiges Personal zu haben die wissen, welches Medikament Leben rettet. Aber was ist in dem Lande schon ein Menschenleben Wert? Leider nichts.
man munkelt es wäre faustan gewesen mit falscher applikationsform…nasal zerstäubt…
was anderes als nasal kann ich auch nicht recht glauben
Respekt an die zwei !!ein Leben gerettet zu haben, tröstet mit Sicherheit über den Verlust des Jobs hinweg! so ein gefühl wird von keinem gekündigt!
Aller größten Respekt für die beiden!!
Ron, es war Dormicum.
Und der Mitarbeiter hatte bezüglich Medikamentengabe bereits Ärger mit dem Arbeitgeber.
Robin Arns, in Bayern gibt es den ÄLRD, aber die sind sich nicht flächendeckend einig. Deshalb wird es keine Regelung geben, die Landes- Bundesweit zählt.
Als Notfall mediziniener steht man eh schon mit einem Fuß im Knast.
Und für alle die glauben dass der Notfallsanitäter zu Medikamenten greifen darf: wacht auf und lest die Gesetzesnovelle! Am Arsch die Waldfee, nix wird passieren. Die Freigabe der Medikamente wird regional vom ärztlichen Leiter bestimmt.
Tja, in anderen Ländern gibt es mafiöse Strukturen, und bei uns …?
Das is ne Frechheit, lobbymist….
So einen Quatsch hab ich noch selten gehört…
Typisch Bayern…
Danke Christof Gerst, dann bleibt noch die sache mit der notkompetenz….blabla.
10mg Rektiole und da der patient sicher ne mutter hat, einen kindlichen fieberkrampf draus gemacht….don’t hate the players, haze the game…
Ergibt sich nicht aus der Garantenstellung des RAs zum Patienten die „Garantenpflicht“, wonach eine unterlassene Handlung, die Schaden von Patienten abgewendet hätte (in diesem Fall die Gabe eine Medikamentes unter nachzuweisen der
Da hats was zersplittert, blödes Handy;)
…unter nachzuweisender Kenntnis der Indikation, Kontraindikation, Kinetik, Dynamik, WWs usw.) strafbar ist? Also praktisch eine besondere Form der unterlassenen Hilfeleistung, wenn man ein Medikament gibt!? Wer ein Medi ausreichend kennt, MUSS es sogar geben? Oder irre ich mich da gewaltig?
Oliver..
dann definiere mal ab wann man ein Medikament ausreichend kennt…wenn man ein paar Nebenwirkungen kennt…alle Nebenwirkungen kennt…die Medikamente für die Nebenwirkungen weiß…diese Medikamente dann auch gibt ? …
Ich denke du meinst § 13 StGB „Begehen durch Unterlassen“. Glaube aber nicht dass sich das auf Medikamente deren Gabe nicht klar im Kompetenzbereich eines RAs liegt beziehen lässt… beim NotSan wird das wieder ganz anders aussehen…
Ist eine echte Sauerei. Da macht man seinen Job mal richtig und das ist der Dank. Bei solch einem Verhalten der Vorgesetzten und des NA, kann der Gesetzgeber den Paragraphen 323c ersatzlos streichen. Der Arzt hat wohl in seinem Studium nur geschlafen. Ich hoffe das er auf solch ein super Verhalten der RA nicht mal angewiesen sein muss. Ich stehen voll hinter dem Verhalten der RA. Unsere Rettungsdienstgesetze von welchem Bundesland auch immer kann man echt vergessen. Man arbeitet nicht mit sondern gegeneinander und das immer auf Kosten vom Patienten. Ein Lob an die verantwortlichen, die solche Gesetze machen welche keinen menschlichen Sinn ergeben.
Zitat: Richtlinie BÄK -Notkompetenz
Welche Notfallmedikamente der Rettungsassistent aufgrund der eigenen Entscheidung applizieren darf, ist vom ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes zu entscheiden und muss fortlaufend überprüft und dokumentiert werden.
Nach meinem Kenntnisstand gibt es die Festlegungen in diesem RD-Bereich durch den ÄLRD nicht, Ergo kann ich auch nicht einfach ein „Benzo“ verabreichen! Im übrigen ist der NA wohl schon auf der Anfahrt zum Patienten gewesen! Notkompetenz????
Die Krönung ist der Applikationsweg, wer so handelt muss sich über die Konsequenzen dann nicht wundern. Über die Argumentation der beiden RA’s in dem Fernsehbericht muss man sich nur wundern.
Nein, nach meinem Kenntnisstand hat einer vorbereitet und der andere appliziert. Der Bericht geistert schon mehrere Tage durchs Netz. Ich denke sie haben deutlich übers Ziel hinaus geschossen. Ps. Man kann auch nicht alles mit rechtfertigendem Notstand begründen.
Notärzte in Bayern, sind wohl ein eigenes Thema. Und ÄLRD?
Da sind wir in einer seltsamen Situation, manche haben noch nichtmal 5Jahre Berufserfahrung und es kann in jeden RD Bereich eine andere Regelung sein, was soll dieser Unsinn, wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung. Und nicht einsame Entscheidungen einzelner Ärzte.
Was für Möglichkeiten wären denn da noch offen gewesen? Rectiole beim Status epilepticus? Hmm…
Oder einfach so lange krampfen lassen, bis der Patient reanimationspflichtig geworden wäre? Da wäre die Medikamenten Applikation ja kein Problem gewesen. Aber soll man dann jemanden wiederbeleben, dessen Gehirn zum Großteil durch eine Hypoxie zerstört würde? Sind wir da nicht wieder bei Verletzungen die mit dem Leben nicht vereinbar sind?
Ich denke, man sollte antizipiert handeln.
Darüber sollten sich mal Ausschüsse, NA und ÄLRD Gedanken machen.
Nicht nur in diesem Fall, sondern allgemein gesehen.
Marco Wagner, die nasale Applikation von Midazolam über einen Zerstäuber ist für dich die Krönung? Das möchte ich doch gerne mal näher erklärt bekommen! Ja, es kann verdammt weh tun, aber in so einem Fall: Hirn oder Aua! Und es ist bei dem Medikament sogar eine vom Hersteller freigegebene Applikationsform und somit kein „off Label use“! Also wo ist bitte das Problem??? Das Problem liegt darin, dass in dem besagten Kreisverband eine Medikamentengabe vom Arbeitgeber untersagt wurde! Das soll verstehen wer will, ich tue es nicht! Und wer jetzt wieder auf Nebenwirkungen und Komplikationen herumreitet: das ist Fachpersonal! Die Jungs da draussen haben den Kopf nicht auf dem Hals um zu verhindern dass es rein regnet. Man bildet Leute aus, um ihnen dann qualifiziertes arbeiten zu untersagen?? Ts ts tsss
In der Anästhesie ist es für uns völlig normal Zugänge zu legen etz., aber den Jungs da draussen verbietet man es weil ein Notarzt sich beschwert hat, und noch nicht mal der Patient??? Klingt schon komisch….
Und wie du in deinem Zitat richtig bemerkt hast, es ist eine Richtlinie bzw. eine Empfehlung der BÄK und keine Gesetzesgrundlage! Notkompetenz gibt es nicht!
Ich bin ehrenamtlicher Sanitäter und spreche jetzt nur für mich! Wenn ich als Sanitäter unterwegs bin dann tue ich das nicht um mein Gewissen zu beruhigen oder mein Ego zu streicheln sondern um Menschen zu helfen! Klar ist meine Situation als Ehrenamtlicher nicht zu vergleichen mit der der Kollegen deren täglich Brot daran hängt, aber ich habe trotzdem ein gutes Bild davon in wie weit zeit Leben retten kann.
Vor Jahren hatte ich einen sehr schweren Motorradunfall mit Becken-, Oberschenkelbrüchen und Amputation eines Unterschenkels. In dieser Situation war ich mehr als froh beherzte Helfer zu haben die auch in Eigenverantwortung gehandelt haben. Wäre dem nicht so, wäre ich an diesem Tag schlicht gestorben. Egal was die Kollegen vor Ort mit mir angestellt hätten ich würde nie auf die Idee kommen ihnen dafür auf die Finger zu hauen, mehr noch ich würde mich auch mit Freuden denen in den weg stellen die das Vorhaben.
Wenn wir zu Einsätzen ausrücken dann ist das keine Situation die garantiert nach Schema-F gut geht, wir bekommen nur die Chance das ohnehin schon schlimme abzuwenden. Wenn dazu gehört einem Patienten über meine vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus zu helfen dann bin ich gern bereit dazu und auch für die Konsequenzen einzustehen denn nicht umsonst bedeutet das Wort Sanitäter etwas gutes zu tuen.
laut meinen Kenntnisses ist die Kündigung gerecht, da der Notarzt quasi schon an der tür geklingelt hat. Also nichts von wegen Notkompetenz.
Christof Gerst is ja so nicht ganz richtig, es gibt sie sehr wohl, nur hat nicht jeder die Befugniss von ihr Gebrauch machen zu können 😉
Die Rechtslage erscheint mir in diesem Falle so eindeutig, daß sich das Bayerische Rote Kreuz damit sicher keinen Gefallen getan hat.
Mein like bedeutet nicht mir gefällt die fristlose Kündigung sondern mir gefällt wie gegen eine solche auch in der Öffentlichkeit empört reagiert wird.
@ Christof Gerst: Sehr gern erkläre ich das. Ich kann mir nun mal nicht den Applikationsweg aussuchen wie es mir gerade gefällt. Warum haben sie das „Benzo“ den nicht gleich i.v. verabreicht, Diazepam, Midazolam, Lorazepam ist doch für den i.v. Weg vorgesehen. Na merkst Du was? Die Erklärung warum durch die BÄK der Applikationsweg „rectal“ vogegeben wurde und welche Gefahren mit „nasaler“ Verabreichung verbunden sind, erspare ich mir jetzt.
Im übrigen rate ich Dir an, die Stellungname des Arbeitgebers im Rahmen einer Pressekonferenz zu lesen. Dort wurde die Problematik erklärt und darauf verwiesen, dass der ÄLRD des besagten RD-Bereiches, solche Maßnahmen explizit untersagt hat. Gibt es keine Freigabe durch den ÄLRD, kannst du nicht einfach so im Rahmen der Notkompetenz handeln. Vgl. BÄK- Richtlinie (siehe Zitat)
Schon Traurig in jeden Sofortnaßnahmen Kurs predigt das BRK helfen ist das oberste Gebot und hier wird ein RA gefeuert nur weil er geholfen hat und eh medizinisch das richtige getan hat.
Noch trauriger ist, das anscheinend nur eine Vorgabe des Kreis(!)Verbandes gebrochen wurde und ein übereifriger Notarzt dann a no den RA anzeigt…
Statt Rausschmiss müsste vielleicht das Rondevouz System des BRK überdacht werden, dann wäre der Notarzt a schon da gewesen…
Hier sollte Gnade vor recht ergehen!!
@ Ps. Christof Gerst, was bei euch in der Anästhesie völlig „normal“ ist (offensichtlich bist Du Anästhesie-Pfleger), ist die eine Sache, dein Handeln und die rechtliche Grundlage hierzu eine ganz andere. Aber Du kannst mir ja gern „Deine“ rechtliche Grundlage für Dein Handeln darstellen.
Notkompetenz ist juristisch nicht existent. Kein ÄLRD kann irgendwas verbieten, da er sich auch nach RettAssG von 1989 strafbar macht. Ich würde mich als AG schämen, meine Mitarbeitern für solche Maßnahmen arbeitsrechtlich zu sanktionieren, wenn die Maßnahmen med. richtig und begründbar sind.
Kein ÄLRD soll irgendwas verbieten, er muss es expliziert erlauben (freigeben) regelmäßig prüfen und dokumentieren!
Marco, ich geb dir ja in allen Punkten Recht, aber du stimmst mir sicher auch zu, dass die aktuelle Situation nicht haltbar ist. Aber leider ist es im NotSanG nicht wirklich besser geregelt…. es bleibt alles beim alten Hut!
Die meisten NAs haben selber kein Plan. Gynäkologen, Nephrologen usw. Und die Notkompetenz ist ne Empfehlung und Dormicum wird nirgends empfohlen. Es ist immer eine Geadwanderung. Er scheint es zu beherrschen, warum den nicht. Wenn der NA nicht an den Laden kommt
Schaut euch das Interview bei Youtube an. Der NA sagt nur die Nebenwirkungen sind oft gefährlicher als die Maßnahme. Der ist nur angepist gewesen weil er lange studieren müsste und wir einfach das richtige tuen nach 6 Monaten schule
@ Gristof Gerst: So ist es, da stimme ich Dir zu. Der Zustand ist absolut unbefriedigend und ich habe auch 13 Jahre in diesem Umfeld im RD gearbeitet. Wir hatten in unserem RD-Bereich ganz brauchbare vom ÄLRD festgelegten Spielregeln. Ich finde es halt überzogen immer alles mit dem „ich muss doch helfen“ zu begründen und zu rechtfertigen. Es gibt auch zahlreiche minimalinvasive Maßnahmen um zu helfen, es wird aus meiner Erfahrung nur allzu schnell die Flexüle gezuckt und Medikamentös eingegriffen. Die nun anstehenden neuen gesetzlichen Regelungen werden es nicht verbessern. Es bleibt wie bisher dabei, der ÄLRD soll es festlegen. Das ist sicherlich nicht zufriedenstellend. Allerdings war das eh klar, für eine bessere gesetzliche Grundlage hätte man das Heipraktikergesetz ändern müssen, dass hat man unterlassen.
„Quasi“ oder hat er schon geklingelt? Ist nämlich ein kleiner Unterschied. Woher soll der RA wissen, wann genau der NA eintrifft/wie lange er noch braucht?
Für diese Informationen hast Du dein ELZ, die sollten Dir die Zeit bis zum Eintreffen sagen können.
Das war auf der Straße und der NA hatte eine lange Anfahrt
Im übrigen kann man ja auch Kontakt zum anfahrenden NA über Funk oder Handy herstellen und sich über das weitere Vorgehen beraten. In diesem Falle ist es eine Delegation einer ärztlichen Maßnahme und ich bin abgesichert. Man muss es nur wollen.
In diesem konkreten Fall war es so, dass die Rettungswache kein NA Standort ist und der NA eine längere Anfahrt hatte. Der RTW war ca 15 Min vor dem Notarzt vor Ort. Und da kann man schon drüber nachdenken ob man erweiterte Massnahmen ergreift. Verantworten muss man es dann allerdings auch selbst!
Zitat Sarah:
Schaut euch das Interview bei Youtube an. Der NA sagt nur die Nebenwirkungen sind oft gefährlicher als die Maßnahme. Der ist nur angepist gewesen weil er lange studieren müsste und wir einfach das richtige tuen nach 6 Monaten schule
Na da machst Du es Dir aber ziemlich einfach. Er hat recht und Du in der Medikamentenlehre und Physiologie offensichtlich geschlafen. Du gehörst bestimmt auch zu der Gruppe von Leuten, die zum Blutdrucksenken Nitrospray einsetzen oder?
was mir in der debatte fehlt ist ein wesentlicher punkt: ist midazolam freigegeben auf der wache?
Maßnahme lege artis:
http://www.dgn.org/leitlinien-online-2012/inhalte-nach-kapitel/2303-ll-2a-2012-status-epilepticus-im-erwachsenenalter.html
Naja lege artis,
So hat der Anwalt ja auch schon argumentiert, allerdings sind Leitlinien für Ärzte und nicht für medizinisches Assistenzpersonal. Die Frage ist doch, warum haben die beiden kein Diazepam (rektal) verabreicht, dies ist von der BÄK empfohlen. Darüber hinaus würde mich interessieren wie das Midazolam vorlag. Hatten sie fertige Zerstäuber (Fertigspritze)? Haben sie sich einen Zerstäuber selbst „zusammengebaut“?
Zitat PharmaWiki:
Anwendungsgebiete
Midazolam-Nasensprays werden vor diagnostischen und chirurgischen Eingriffen, zur Sedierung und gegen Krampfanfälle eingesetzt. Der Vorteil besteht darin, dass keine Injektion notwendig ist, was zum Beispiel bei Kindern, bei Patienten mit Behinderungen und in Notfallsituationen erwünscht ist. Die Verabreichung erfolgt Off-Label auf Verantwortung des Arztes / der Ärztin, weil diese Verabreichungsart von den Behörden bisher nicht zugelassen ist.
Ohne Zulassung Off-Label? Dann sieht es aber düster für die beiden aus!
Frechheit mobbing !!!
Soeben wurde noch ein weiteres Video zur Thematik (RTL) in den Beitrag eingefügt. Da das Thema aktuell in aller Munde ist, werden ggf. noch weitere Videos und Infos folgen, der Beitrag dann entsprechend ergänzt.
Link ?
Einfach den oben verlinkten Beitrag nochmal anklicken. Dort findest du unterhalb des Abschnittes „Rechtslage“ das neu eingebundene Video.
Es ist und bleibt ein leidiges Thema und ich hoffe wirklich, das dem bald ein Ende gesetzt wird. Es gibt eben unter uns welche die es ebenfalls ohne zu zögern verabreicht hätten und welche die sich strikt an „Vorschriften“ halten. Meinen Respekt haben Sie. Ich persönlich hoffe das die Notkompetenz Bundesweit zur gesetzlich verankert wird.
Beitrag erneut aktualisiert und weiteres Video (SAT1) eingefügt. -> http://rdb.cafe-blaulicht.de/medikamentengabe-fuehrt-zur-fristlosen-kuendigung
Alles schwierig, dafür gibt es EVMs oder die Notkompetenz, in denen klar geregelt sein sollte was ein Rettungsdienstler an Medikamenten geben darf und was nicht. Dafür gibt es einen ÄLRD. Auch wenn jeder Rettungsdienstler weiss was er machen würde, und es moralisch oder wie auch immer richtig wäre, muss er sich an Regeln halten. Wenn Regeln nicht brauchbar sind, müssen sie überprüft und geändert werden. Das ist nunmal so. Wenn es nach dir Applikation des Medikamentes zu einer unerwünschten Nebenwirkung gekommen wäre, und der Patient einen Schaden erlitten hätte, was dann ?
Ich bin nun auch schon lange Rettungsdienstler und mir wurde auch schon von einem NA vorgeworfen ich würde Arzt spielen wollen, ok dann halte ich mich an die Regeln…Als er eine Medikamentendosierung im Notfall wissen wollte war meine Antwort, nee, sie sind der Arzt, sie sagen oder geben, aber nicht bei Unwissen den Rettungsdienstler dann fragen wollen. Kennen sicherlich viele diese Situation…..Das ist Rettungsdienst
Wenn ich das hier so lese, weiß ich wieder, warum ich die reguläre Medikamentengabe durch Rettungsassistenten ablehne. Das ist ja gruselig.
Ei ei ei… Da kann ich nur den Kopf schütteln! Und wie viele ihrer „ärztlichen Kollegen“ ihre Basics nicht im geringsten beherrschen, schweigen sie gekonnt tot… Ach ja, sie trauen einem ausgewachsenem Rettungsassistenten auch nicht mal zu, eine ordentliche Maskenbeatmung bei einem apnoeischen Patienten durchzuführen?? Lächerlich! Sie gehören ebenfalls zu den ewig gestrigen, die sofort ein Beschwerdeschreiben verfassen, wenn ein RA tätig wurde…. Es gibt eine Durchführungsverantwortung für alle, ob draussen im Rettungsdienst, oder wie bei mir in der Anästhesie, und dessen ist sich auch jeder bewusst. Keiner möchte ihnen den Job wegnehmen, aber es geht dabei um mehr als das Notärzteego
Dirk, ich bin da in den meisten Kommentaren voll bei dir!!
Allerdings muss man leider zugeben das in einigen Fällen die sechs Jahre Studium nicht dazu geführt haben in der Praxis eine „Notfallsituation“ zu beherrschen.
Denn solange es gängig im Notarztdienst ist, einen sehr jungen Kollegen einzusetzen, und dann das von Dir mit Recht geforderte Wissen um die Interaktionen der Medikamente mit ihren pharmakodynamischen Eigenschaften zu erwarten, erwartet man schlicht zuviel.
Ich kenne aus eigener Erfahrung allerdings auch genug Rettungsassistenten, denen ich ihre Eignung für diesen Beruf abspreche… Das Phänomen der „übersteigerten Invasivmedizin“ findet sich erschreckenderweise dann auch wie Du richtig festgestellt hast, genau bei diesen Personen:-) Das Problem wird auch der Notfallsanitäter nicht lösen.
Die Antwort kann darauf meiner Meinung nur folgendes sein.
Das nichtärztliche Personal im Rettungsdienst muss sich fachbezogen ständig Weiterbilden. Hier insbesondere muss so oft es möglich ist gemeinsam mit den Notärzten qualifiziert werden.
Das „Trauma-management“ ist da ein sehr gutes Beispiel:-)
Das ärztliche Personal kann nur aus erfahrenen Fachärzten der Anästhesie und inneren Medizin bestehen. Wenn man dann noch das WIR-Gefühl stärkt, sind wir auf einem guten Weg!!
Geehrter Herr Kollege Honekamp,
Ich bin seit vielen Jahren als Facharzt und Notarzt tätig und ich muss mit erschrecken feststellen, das auch vielen ärztlichen Kollegen die adäquate Kompetenz in der Notfallmedizin fehlt. Ich muss dem Kollegen Walter rechtgeben, es darf keine reguläre Medikamentengabe für den RA geben. Aber was spricht gegen entsprechend geschultes Personal? Und bei dem geschulten Personal spreche ich z.b. von Pflegepersonal auf der Intensivstation oder der Anästhesie. Es ist in vielen deutschen Kliniken üblich das dieses nichtärztliche Personal eigenständig und eigenverantwortlich die unter Bedarfsmedikation stehenden Medikamente verabreicht. Und sie sollten sich entscheiden, ob sie die Gabe von Apothekenpflichtige Medikamente nun dem RA verwehren oder zugestehen. Auch die von ihnen aufgeführten Medikamente haben Nebenwirkungen. Gerade Nitro kann bei einer vllt nicht vorbekannten Aortenklappenstenose u.a. zu einer Synkope führen.
Und meiner Meinung nach gehört auch das Legen eines venösen Zugangs zu den Basics die ein RA beherrschen sollte. Man muss leider sagen, das Deutschland gerade im Rettungswesen, im Vergleich zu den umliegenden Ländern weit zurückliegt, und das vorallem was die Ausbildung und Qualifikation aller im Rettungsdienst tätigen “ Fachleute“ ist. Und das wird sich auch durch den Notfallsanitäter nicht ändern, leider. Wir sollten uns nur im klaren darüber sein, das es auf beiden Seiten schwarze Schafe geben kann.
[…] Fall der beiden in Franken (Bayern) gekündigten Rettungsassistenten (Bericht hier!) dürfte mittlerweile so ziemlich jedem im Rettungsdienst ein Begriff sein. Auch das […]
Meiner Meinung nach gehört der Notarzt angezeigt.
Wer bei einem Notfall mit akuter Lebensgefahr auf seine Qualifikationen pocht ist schlichtweg eine Gefahr für das Allgemeinwohl und gehört aus dem Rettungswesen entfernt!