Tun wir das Richtige?
Es gibt nicht viele Einsätze, die ich persönlich auch „mit nach Hause nehme“. Und wenn doch, dann sind es eigentlich gar nicht die schweren, blutigen Szenarien. Vielmehr sind es Fälle, bei denen Kinder betroffen sind, oder aber Einsätze, in denen ich mich im Nachhinein ernsthaft fragen muss, ob wir das Richtige getan haben. Dr. Clemens Kill, der als Notarzt in Marburg arbeitet, hatte in einer Reportage über den Rettungsdienst Marburg in einer ähnlichen Situation mit einem sehr weisen Satz zum Nachdenken angeregt: Nicht jedes Mal retten wir Leben, manchmal verzögern wir auch den natürlichen Prozess des Sterbens.
Ja, es gibt sie wirklich, die Einsätze, bei denen ich mich im Nachhinein ernsthaft fragen muss, ob wir korrekt gehandelt und dem Patienten nicht vielleicht mehr geschadet, als geholfen haben. Von einem Einsatz dieser Art möchte ich euch heute erzählen, dann kann sich jeder im Nachhinein selbst die Frage nach dem „richtig“ oder „falsch“ stellen…
Es war eine kalte Winternacht, morgens um halb drei. Wir wurden, zusammen mit dem NEF, zu einem 81-jährigen Krebspatienten im Endstadium alarmiert. Grund für die Alarmierung war eine Bewusstseinsstörung, die dem Sohn des Patienten aufgefallen war. Im Grunde eigentlich ein ganz alltäglicher Einsatz, wie er schon hundertfach in meiner Rettungsdienstkarriere vorgekommen ist. Doch diesmal sollte es anders kommen…
Wir erreichten den Einsatzort einige Minuten vor dem Notarzt und ich begann mit der Anamneseerhebung. Der anwesende Sohn erzählte mir von der langjährigen Leidensgeschichte seines todkranken Vaters. Er litt an einem Lebertumor mit Metastasen, die sich eigentlich fast überall im Körper angesiedelt hatten. Jeden Tag musste er unzählige Medikamente einnehmen, man hatte auch bereits eine Chemotherapie versucht, die jedoch keinen Erfolg gezeigt hatte. Nun wurde er zuhause von seinem Sohn gepflegt, der ihn rund um die Uhr liebevoll umsorgte und pflegte. Ich begrüßte den Patienten, der kaum reagierte und mit leicht erhöhter Herzfrequenz in seinem Bett lag. Deutlich sichtbar war eine Gelbfärbung der Haut, was auf seine Lebererkrankung zurückzuführen war. Des Weiteren war seine Körpertemperatur leicht erhöht, die restlichen Vitalwerte waren allesamt im grünen Bereich.
Aufgrund der Ergebnisse unserer Anamnese fragte ich den Angehörigen, ob sein Vater denn eine Patientenverfügung erstellt hätte, was mir prompt bestätigt wurde. Diese lag bereits in der Schublade des Nachtschränkchens für den Fall der Fälle bereit. Ein kurzer Blick in das Dokument lieferte die Information, dass der Patient keine lebensverlängernden Maßnahmen, keine intensivmedizinische Behandlung, Reanimation oder Beatmung wünscht. Aufgrund dieser Tatsache sahen wir erst einmal davon ab, eine Nadel zu legen und das „volle Programm“ loszutreten.
Ich unterhielt mich, während mein Kollege den Patienten weiter betreute und überwachte, mit dem Sohn, um herauszufinden inwiefern er aufgeklärt war. Er erklärte mir, dass er sehr wohl wisse, wie es um seinen Vater steht. Er habe uns aus Angst angerufen, sein Vater müsse unnötig leiden. Ich erklärte ihm ruhig und sachlich, dass eine der Aufgaben der Leber der Abbau und die Ausscheidung von Giftstoffen im Körper ist. Wenn nun die Leber aufgrund einer Erkrankung dieser Aufgabe nicht mehr in vollem Ausmaß nachkommen kann, dann führt dies zwangsläufig dazu, dass die im Körper anfallenden Giftstoffe (wie beispielsweise Ammoniak) nicht mehr abgebaut werden können und somit im Körper verbleiben. In unserem Fall lag nun die Vermutung nahe, dass diese Gifte über den Blutkreislauf in das Gehirn gelangt waren und dort eine Vergiftung ausgelöst hatten, die ursächlich für die Eintrübung des Patienten war. In bestimmten Fällen kann dieser Vergiftung entgegengewirkt werden, indem man die Ursache (also die Lebererkrankung) behandelt. Leider ist dies jedoch bei einem derart fortgeschrittenen Lebertumor unmöglich. Der Sohn hatte während meiner kurzen Erklärung stetig genickt und mir signalisiert, dass er die Problematik verstanden habe. Ich erklärte ihm auch, dass wir den Wunsch seines Vaters, in heimischer Umgebung zu sterben, selbstverständlich respektieren würden. Nichts desto trotz würden wir jedoch alles tun, dass sein Vater nicht unnötig leiden müsse. Darauf bestand der Sohn auch logischerweise ausdrücklich.
Zwischenzeitlich war auch unsere Notärztin eingetroffen. Eine relativ junge Kollegin, die jedoch bereits seit mehreren Jahren im Notarztdienst tätig war. Ich begann mit meiner Übergabe, während sie bereits zielgerichtet zum Patienten schritt und einen Stauschlauch aus ihrer Jackentasche fummelte. Meine Übergabe umfasste selbstverständlich die (gesicherte) Diagnose, den bisherigen Krankheitsverlauf, die Dauermedikation, sowie die Tatsache, dass eine Patientenverfügung vorhanden war. Zu meiner Verwunderung schien die Ärztin nicht ganz verstanden zu haben, auf was ich mit meiner Erläuterung hinaus wollte und so begann sie nach eingehender Untersuchung und Anlage eines intravenösen Zuganges damit, dem Sohn zu erklären, dass der Vater zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus verbracht werden müsse, weil man hier vor Ort nichts gegen diesen Zustand unternehmen konnte.
Ich bat sie daraufhin, einmal kurz mit mir einen Schritt zur Seite zu gehen. Als sie dieser Bitte nachkam, erzählte ich ihr, was wir bereits mit dem Sohn besprochen hatten und fragte sie, ob sie wirklich der Meinung wäre, dass der Patient in eine Klinik verbracht werden müsse. Sie antwortete mit einem klaren „Ja, definitiv! Denn hier draußen kann ich ohne vernüftige Diagnostik ja gar nichts machen!“. Ich verwies erneut auf die Krankheitsgeschichte und die Patientenverfügung, sowie den durchaus verständlichen Wunsch des Patienten, zuhause im engsten Familienkreis in Ruhe sterben zu dürfen. Zur Antwort erhielt ich: „Ich kenne diesen Patienten nicht und hier präklinisch innerhalb von fünf Minuten eine Entscheidung treffen, ohne die Vorgeschichte im Detail zu kennen, kommt für mich nicht in Frage! Ich will ja schließlich nicht morgen Post vom Rechtsanwalt im Briefkasten haben!“. Damit war das Gespräch auch schon beendet und sie wandte sich wieder unserem Patienten zu. Meinen Kollegen forderte sie direkt auf, unten vor dem Haus die Trage bereit zu stellen und mit dem Tragetuch wieder nach oben zu kommen.
Mein Kollege warf mir, als er sich auf den Weg zum Rettungswagen machte, noch fragende Blicke zu, die ich nur erwidern konnte. Während er nach unten ging, begann die Notärztin damit, dem Sohn das (aus ihrer Sicht absolut notwendige) weitere Vorgehen in der Klinik zu erklären. Der sichtlich unschlüssige Angehörige nickte und ging offensichtlich davon aus, die Ärztin würde wissen, was zu tun sei.
Als wir den Patienten kurze Zeit später auf unser Tragetuch umlagerten und gerade damit beginnen wollen, ihn nach unten zu tragen, öffnete er die Augen, sah sich ängstlich um und fragte mit leiser Stimme, was mit ihm passieren würde. Sein Sohn sprach beruhigend zu ihm „Papi, die Leute sind vom Rettungsdienst. Sie bringen dich jetzt in ein Krankenhaus, damit man dir helfen kann“. Mich wunderte es keineswegs, dass der Patient dies mit Kopfschütteln und einem leisen „Nein, Bitte!“ kommentierte. Unsere Notärztin schritt ein, beugte sich über den kranken Mann und teilte ihm mit, dass sie leider keine Wahl habe, weil präklinisch nichts gegen seinen aktuellen Zustand getan werden könne. Kurze Zeit später schloss der schwer kranke Mann resigniert seine Augen und ließ über sich ergehen, was er offensichtlich ohnehin nicht mehr verhindern konnte.
Er wurde, verpackt in einem Tragetuch, die Treppe hinunter getragen, auf der Liege festgeschnallt und in’s Fahrzeug verbracht. Dort wurde er komplett verkabelt, dabei blinzelte er ab und an kurz in das kalte Licht der grellen Neonröhren. Ich fühlte mich bereits zu diesem Zeitpunkt so unglaublich schlecht und schuldig. Ich hatte Mitleid mit unserem Patienten und hätte am Liebsten irgendetwas unternommen, um die Aktion noch zu stoppen, aber bei (not-)ärztlicher Anweisung sind uns „Tragenträgern, die von Medizin ja eh keine Ahnung haben“ leider die Hände gebunden und so starteten wir mit unserem Patienten in die nächstgelegene Klinik.
Der Sohn des alten Mannes war uns während der kompletten Behandlung kein Stück von der Seite gewichen, hatte durchweg die Hand seines Vaters gehalten. Den Transport hatte er begleitet und bereits beim Ausladen an der Notaufnahme wieder die Hand seines Vaters gehalten. Er hatte sogar ein Bild mit der kompletten Familie mitgenommen, das er nun im Aufnahmezimmer auf eine Ablage neben der Patientenliege stellte.
Ich streichelte dem Patienten, der mein vollstes Mitgefühl hatte, über die Schulter und wünschte ihm noch alles Gute, dann verabschiedeten mein Kollege und ich uns von dem Angehörigen und verließen zügig und zielgerichtet die Notaufnahme. Auf dem Rückweg zum Rettungswagen versuchte ich, das Geschehene auszublenden und mich so professionell wie nur irgendwie möglich zu verhalten. Der Einsatz war vorbei, ab jetzt waren andere zuständig. Wir rüsteten unser Fahrzeug um uns schnellstmöglich wieder einsatzklar melden zu können.
Einen Tag später – mein Kollege und ich hatten wieder Nachtschicht zusammen – stand ich spät abends erneut an der Notaufnahme dieser Klinik. Ich hatte eine kurze Auszeit gebraucht und mir eine Zigarette angezündet. Einige Meter von der Liegendanfahrt entfernt lehnte ich an einem Hauseck und schaute den Schneeflocken zu, wie sie langsam zu Boden sanken. Ich fühlte mich nicht besonders toll. Immer wieder stellte ich mir die Frage, ob ich mit mehr Nachdruck hätte versuchen sollen, die Ärztin von der Klinikeinweisung abzubringen. Warum? Wir hatten dem Patienten seinen letzten Wunsch, zuhause in Ruhe und im Kreis der Familie sterben zu dürfen, den er sogar schriftlich (und notariell beglaubigt) festgehalten hatte, verwehrt. Zwar hatte dies die Ärztin entschieden, aber wer kennt es nicht, das Sprichwort „Mitgehangen, mitgefangen“?
Von dem diensthabenden Aufnahmearzt der Klinik hatten wir auf Nachfrage erfahren, dass unser Krebspatient noch am selben Morgen, nur wenige Stunden nachdem wir ihn eingeliefert hatten, in der Notaufnahme verstorben war…
Oh Sch…., da kann ich gut mitfühlen. Auch ich (wir) hatten schon diese Einsätze, bei denen wir uns nachher gefragt haben, darf man eigentlich gar nicht mehr sterben? Dies geschieht mal im Altenheim, so wie von Dir beschrieben oder auch auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen. Auch ich kann mit der Situation nur sehr schwer umgehen und rette mich manchmal mit dem Gedanken: Bei meinen Angehörigen nicht!
Die Frage, die sich mir stellt: Was können wir ändern, wie können wir („Alte“ RDler) das Verhalten der unsicheren NA’s zum Vorteil der Patienten ändern.
Ich habe einfach schon die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen NA bei einem konkreten Fall verweigert, oder sehr, sehr zurückhaltend assistiert. Letztendlich war das aber auch nur ein bischen mein schlechtes Gewissen aufpoliert.
Der Versuch, das Verhalten in einer Einsatznachbesprechung zu verifizieren, hat an der starren Haltung und Unsicherheit des NA nicht zu einer Verhaltensänderung geführt. Dieses o.g. Vorgehen wird fast immer juristisch begründet, vielleicht könnte man ja da mal ansetzen.
Ich kann die Gedanken dazu gut nachvollziehen, aber ändern kann man selbst daran nichts. Hier ist eher der Staat gefragt, da Deutschland bei solchen Regelungen anderen Ländern ziemlich hinterherhinkt.
Wir wissen ja wie es ist, im nachinein ist man dran – egal wie gut gemeint das (eventuell daraus resultierende) Handeln war. Deshalb finde ich, dass man in einem solchen Fall das Handeln dem Arzt bzw. Notarzt überlassen sollte. Schließlich tragen sie auch am Ende die Verantwortung…
Ausnahmsweise hier mal mein Senf zu dieser Geschichte.
Gut, dass Du drüber schreibst! Diese Katastrophen passieren täglich, überall und immer wieder. Das darf nicht sein und ich möchte als Mensch und Notarzt hierzu mal ein paar Dinge klarstellen.
Die Motivation ärztlichen Handelns darf nicht vordergründig darin bestehen, eine juristische Verfolgung abzuwehren. Das ist von mehreren Gerichten immer wieder so bestätigt worden. Im Sinne eines juristischen Notfallkoffers für Ärzte kann man generell sagen: wenn ich beweisen kann, dass ich das „Beste“ für den Patienten gewollt habe, kann ich unmöglich strafrechtlich belangt werden!
Das „Beste“ ist nicht eindeutig definiert und man sollte meinen, dass eine weiterführende Diagnostik in einem stationären Aufenthalt in einer Krankheitssituation das Beste ist. Das ist meistens der Fall, aber eben nicht immer.
Der erklärte Wille des Patienten war ausführlich und bestmöglich dokumentiert, ausdiagnostiziert und austherapiert war der Patient auch.
Man sollte sehr vorsichtig dabei sein fernmündlich zu urteilen und daher halte ich mich damit an dieser Stelle auch zurück. Aber ihr solltet z.B. das Gespräch mit dem Stützpunktleiter Rettungsdienst suchen und ihn darauf hinweisen, dass es hier Schulungsbedarf gibt.
Davon ab handele ich bei einem mündigen Patienten, der klar eine Krankenhauseinweisung abgelehnt („Nein, bitte nicht“) und dies in einem Zustand effektiv möglicher Kommunikation auch so dokumentiert hat (Patientenverfügung etc.) sehr wohl zumindest in einer dunkelgrauen Randzone in der ich unter Umständen strafrechtlich belangt werden kann.
Da könnte man noch viele Worte drüber verlieren, ich hör jetzt mal auf. Tröstend für Euch sollte sein, dass ihr getan habt, was ihr tun konntet um diesem Menschen ein würdiges Lebensende zu ermöglichen! Weiter so. Und lasst Euch nicht von schwarzen Schafen entmutigen, die gibt es überall.
Man sollte sich nicht auf diese Paragrafenreiterei einlassen. Natürlich wird es sehr schwer zu kontern, denn, falls es zu einem Anwalt geht ist zu Hause bleiben die schwieriger zu rechtfertigende Handlung. Allerdings bestanden ja zu diesem Zeitpunkt offensichtlich keine Zweifel. Und man hat das gute Recht, die Situation mit diesen Fakten zu entscheiden die zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
Und zu guter letzt, Ethik fängt da an wo es weh tut und man sich den Kopf anschlägt. Entweder leidet das gewissen oder die blanke Weste. Was ist einfacher zu ertragen?
Angehörigen würde ich in so einem Fall empfehlen nicht den Rettungsdienst zu rufen, sondern einen Hausarzt oder wenn möglich Palliativpfleger.
Dem Rettungsdienst fehlt im allgemeinen einfach die rechtliche Handhabe (Patientenverfügungen sind ja doch eher selten) um dem Patienten zu helfen. Speziell was die Verabreichung von Schmerzmitteln anbelangt ist man dann ja auf die Meinung des Notarztes angewiesen, in dessen Aufgabengebiet das aber auch nicht wirklich fällt.
Wenn ich das lese muss ich meine Großmutter denken die vor 3 Jahren zuhause in ihrem Bett sterben durfte.
Sie war schon länger bettlägerig und nicht mehr ansprechbar, wollte aber niemals in ein Krankenhaus und dort unnötig lange am Leben erhalten werden.
Der Hausarzt hat uns die Privatnummer gegeben damit er im Notfall kontaktiert werden konnte.
Grade damit so etwas wie in deinem Beitrag geschrieben nicht passiert.
Das kann ich auch jedem angehörigen nur empfehlen in so einer Situation.
Aber ich denke du solltest dir da keine zu großen Vorwürfe machen. Letztendlich hast du ja auf alles hingewiesen und musst dich der Entscheidung der Ärztin beugen.
Und der Mann war ja nicht allein. Sein Sohn war bei ihm. Das glaube ich war am wichtigsten.
Schlimm hätte ich es gefunden wenn sie den armen Mann, mit der Krankenvorgeschichte und Diagnose, noch wochenlang künstlich am Leben erhalten hätten.
Hi Fabi!
Ich denke da genau so wie Du auch.
Mach Dir nicht zu viele Gedanken darum, denn Du hast in dieser Situation das richtige getan. Du hast Dich für Deinen Patienten eingesetzt und genau das ist Deine Aufgabe in diesem Job!!
Danke, dass du über dieses Thema geschrieben hast. Ich arbeite selbst im Krankenhaus auf einer Station mit vielen Pflegefällen, wie der beschriebene Patient, und frage mich oft, warum man diese Leute eigentlich noch ins Krankenhaus einliefert?? Die meisten wollen einfach zu Hause sterben, aber irgendjemand kommt dann auf die glorreiche Idee sie für die letzten Stunden ihres Lebens in ein steriles Krankenzimmer zu stecken. Ich kann absolut nachvollziehen, dass du dich bei der Aktion schlecht gefühlt hast; ich fühl mich auch schlecht, wenn auf Station jemand im Sterben liegt, nicht mehr reagiert und das einzige was wir machen können, ist ein paar Minuten bei ihm zu bleiben und ihm die Hand zu halten, er aber sonst in einem fremden Zimmer vor sich hin dämmert.
Wenn ich solche Sachen lese bin ich froh dem Rettungsdienst den Rücken gekehrt zu haben. Ich sehe solche Ärze als „Machtgeil“ an, halt ein Halbgott in weiß. Man sollte als Angehöriger überlegen solche Leute zu verklagen, für mich liegt hier u.a. Freiheitsberaubung vor!
hmm Fabi, Geschichte kommt mir leider sehr bekannt vor. Habe das Gleiche in Grün vor einigen Schichten erlebt- wobei der NA anfänglich auf dem mir eingeschätzten richtigen Weg war (Morphin Gabe). Leider wurde auch dieser Krebspatient ins KHS gezerrt und ich und mein Kollge haben nur den Kopf geschüttelt (nicht nur innerlich ). Die jungen Kollegen zuckten nur mit den Schultern und sagten: “ mei, ist die Entscheidung vom Notarzt“. Eine kurze Nachbesprechung mit Notarzt ließ leider keine andere Meinung gelten.
Meine Meiung: Es liegt nicht an uns „alten“ Rettungsassistenten, dass sowas immer wieder passiert. Eher wohl an den jungen NotärztenInnen, die hier über das zwischenmenschliche Maß und Ziel hinausschießen; vorallem wenn die Angehörigen in dieser Situation überfordert sind. Zum Glück durfte auch dieser Mensch jetzt sterben und wurde von seinem Leiden erlöst!
Hallo, solche Einsätze kennt wohl jeder der im Rettungsdienst arbeitet. Am schlimmsten fand ich, wenn man offensichtlich im sterben liegende Patienten vielleicht noch mit Einweisungspapieren vom Hausarzt bei Nacht und Nebel aus einem Pflegeheim ins Krankenhaus fahren mußte. Wir als Rettungsassistenten/-Sanitäter können da leider gar nichts machen. zum Glück hat sich bei uns die Situation vollständig geändert. seit einiger Zeit haben wir bei uns eine sehr gut funktionierende Palliativversorgung. Die Palliativärzte sind sowohl im Krankenhaus als auch im Rettungsdienst eingebunden. Dadurch kommt es zum einen nur noch selten zu Rettungsdiensteinsätzen bei Palliativpatienten und zum anderen sind die bei uns tätigen Notärzte auch alle für diese Patienten sensibilisiert. Ich arbeite in einem ländlichen Gebiet. Das hiesige Modell kannsicherlich nicht so überall funktionieren. Aber ich denke das nur eine gute Palliativversorgung das Problem lösen kann.