Diskussion: Lasst mich durch, ich bin Arzt!
In einer Bank kollabiert ein Mann und bleibt bewusslos am Boden liegen. Schnell sind einige Passanten zur Stelle, beginnen Erste Hilfe zu leisten und alarmieren den Rettungsdienst. Aufgrund des Meldebildes alarmiert die Rettungsleitstelle einen Rettungswagen, sowie einen Notarzt zur Einsatzstelle.
Als die Besatzung des Rettungswagens am Einsatzort eintrifft, erhebt sich eine Dame, die bis gerade eben noch neben dem Patienten gekniet war. Sie teilt der Besatzung ihre Verdachtsdiagnose mit und bittet um das benötigte Material, um einen peripher-venösen Zugang legen zu können. Als der Rettungsassistent sie fragt, wer sie denn überhaupt sei, antwortet sie: „Ich bin Ärztin!“. Als sie daraufhin gebeten wird, sich als Arzt auzuweisen bzw. zu legitimieren, teilt sie mit, dass ihr Arztausweis abgelaufen sei und sie ihn deshalb nicht dabei habe.
Wie würdet ihr entscheiden?
Reicht ihr der Dame die gewünschten Materialien?
Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Dame gar keine Ärztin ist, so steht unter Umständen der Tatbestand der „Beihilfe zur Körperverletzung“ im Raum.
oder
Verweigert ihr der vermeintlichen Ärztin das Material und wartet auf den regulären Notarzt?
Sofern die Dame tatsächlich Ärztin ist, werdet ihr euch gegebenenfalls rechtfertigen müssen, wieso ihr dem Patienten „verfügbare ärztliche Hilfe“ vorenthalten habt.
Bitte nutzt die Kommentarfunktion und teilt uns eure Entscheidung, bzw. auch eure Gedanken zu dieser Problematik mit. Wir freuen uns und sind gespannt, was so zusammen kommt… 😉
Hintergrund
Dieser Fall hat sich vor wenigen Tagen so in Bottrop ereignet. Die Besatzung des Rettungswagens hatte der Dame aufgrund des fehlenden Arztausweises kein Material ausgehändigt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Dame tatsächlich Anästhesistin war. Nun hat sich die Ärztin an die Bundesärztekammer gewandt. (Den kompletten Artikel gibt’s hier: DerWesten.de)
Im Notfall lasse ich mir von niemandem einen Ausweis zeigen oder „frage Kompetenzen“ ab. Wenn sich die Dame als Ärztin zu erkennen gibt glaube ich ihr erstmal. Sollte bei den Maßnahmen Blödsinn bei rum kommen, wird interveniert. Das würde aber auch gegenüber Notärzten (und eigenen Kollegen) im dienstlichen Alltag passieren.
Ich rate auch jedem dringend davon ab, sich derart aufzuspielen und einem Patienten die Behandlung eines Arzt mit dieser fadenscheinigen formalistischen Begründung zu verweigern.
Schwierig,
ich denke, ich würde der Ärztin kurz ein bis zwei medizinische Fragen stellen, die man nicht so einfach mit schlechtem Halbwissen aus 112 – Sie retten dein Leben, ER oder Dr. House beantworten kann.
Es kommt sicherlich stark auf die Situation an, wie dringend braucht der Patient die ärztliche Hilfe, wie ist das Auftreten der vermeintlich ärztlichen Person und kann ich diese Maßnahmen auch ohne die ärztliche Hilfe leisten…
Also Ich hätte der in diesem Moment angeblichen Ärztin ebenfalls KEIN Material ausgehändigt , da man Ihr nicht vertrauen konnte da sie keinen Arztausweis dabei hatte und wenn dem Patienten etwas passiert man dann Angeklagt werden könne wegen Beihilfe zur Körperverletzung. Deshalb gibt es Arztausweise , und wenn er Abgelaufen ist , dann holt man sich einen Neuen Ausweis und dann gibt es gar Nicht solche Probleme (Es sei denn man hat den Ausweis dann auch wieder Vergessen).
Eine ähnliche Situation habe ich schon einmal auf einem Sanitätsdienst erlebt. Hier meldete sich bei einer Fraktur nach Sturz ein Arzt aus dem Publikum.
Wir haben nicht nach einem Arztausweis gefragt. Durch die Kommunikation beim Patienten war klar, dass dieser Mensch sich einigermaßen auskennen muss.
Hätte auch sein können, dass er „nur“ Rettungsassistent gewesen wäre.
Wir hatten jederzeit Kontrolle über unseren Koffer und haben daraus angereicht. Dadurch wussten wir zu jedem Zeitpunkt was geplant ist.
Die Körperverletzung hatte sich in unserem Fall erledigt, da unser Patient bewusstseinsklar war und der Schmerztherapie mit all ihren Notwendigkeiten zustimmte.
Ergebnis: Patient zufrieden, wir zufrieden (hätten es als KTW [RS+RH] nicht gemacht), transportierender RTW zufrieden, ich würde es wieder so machen…
Die Antwort liegt hier ja eigentlich auf der Hand. Kein Ausweis – kein Material – damit kann ich mich immer rechtfertigen!! Ein Arzt hat seinen Ausweis mit zu führen, damit er sich als solchiger ausweisen kann.
Der Notarzt ist mit alarmiert, unterwegs und sicher gleich vor Ort – wieso also ein Risiko eingehen?!
Für mich wäre der Fall genau so klar gewesen. Sie hatte keinen Ausweis dabei, also habe ich keinen legitimierten Arzt vor Ort. Und deshalb auch keine Unterstützung. Allerdings hätte ich selbst einen intravenösen Zugang im Rahmen der Notkompetenz gelegt, und damit wäre die Diskussion um einen nicht gelegten intravenösen Zugang nicht gekommen.
Als Rettungssanitäter hätte ich (in dieser Situation) auch kein Material ausgehändigt. Wieso hatte sie den abgelaufenen Ausweis nicht dabei? Wäre auf jeden Fall besser als gar nichts, und hätte (mir) in diesem Fall auch als Legitimation gereicht. Den abgelaufenen Ausweis nicht dabei zu haben, spricht für mich ja eher nach dem Entzug der Approbation! Und einen Ex-Arzt, dem man die Approbation entzogen hat, an den Patienten zu lassen, und dann einen Kunstfehler zu erleben – da möchte ich die BILD-Schlagzeile aber mal lesen!
Mich wundert sowieso, wie viele Ärzte in Deutschland ohne Arztausweis rumlaufen. Alle Jahre steht mindestens ein mir unbekannter Mensch vor meiner Apo-Theke, der ein verschreibungspflichtiges Medikament (ohne Rezept) erwerben will, sich aber nicht als Arzt ausweisen kann. (Zugegeben, von den Ärzten, die ich persönlich kenne, verlange ich keinen Nachweis jedes mal neu.) Selbst einem mir bekannter Arzt ist das ein einer anderen Stadt so gegangen, und DANACH hat er einen Arztausweis bei der KV beantragt, welche ihm das gute Stück (ich habe nachgefragt) kostenlos (!) zugeschickt hat. So leid es mir tut, aber in diesem Fall zählt wohl der Spruch: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“
Drehen wir das Fallbeispiel um, und der vermeintliche Arzt würde das ihm gereichte Material zum Schaden des Patienten anwenden, im Zweifelsfall sogar vorsätzlich, was aufgrund einfach zu erwerbender anatomischer Kenntnisse nicht mal besonders schwer ist – was hätte die Zeitung dann berichtet? Die Schlagzeile in der Bild wäre doch sofort „Rettungssanitäter liefern Patienten an einem Schlächter – und das Schlachtwerkzeug gleich mit!“. Auch das sollte sich die fragliche Ärztin einmal überlegen. Ähnlich geht es mir – JEDER kann behaupten, Arzt zu sein. Deswegen darf ich längst nicht jedem ohne Rezept alles geben. Selbst Ärzten mit Arztausweis darf ich nicht alles ohne Rezept „verkaufen“. In dem Augenblick, wo eine Dokumentationspflicht angeschnitten wird (z.B. BtM-, TFG-, T-Dokumentation) brauche ich ein passendes Rezept zum Nachweis des Verbleibs des Arzneimittels. Steht dann demnächst in der Zeitung: „Arzt konnte Patienten nicht versorgen, weil Apotheker auf T-Rezept bestand?“ oder eher „Apotheker wegen Verstoßes gegen T-Gesetz im Knast!“ Eher letzteres, nach der letzten Änderung der Gesetze. Zumal ich von ca. 10 belieferten T-Rezepten kein einziges dabei hatte, welches 100% korrekt ausgestellt war (Schon für diesem Verstoß, der auf dem Mist des ausstellenden Arztes gewachsen ist, droht mir derzeit bis zu 10 Jahre Gefängnis. Kann man in meinem Blog nachlesen.)
Liebe Ärzte, einen Arztausweis zu beantragen kostet 5min Antrag an die KV schreiben, einen Umschlag und eine 0,55€-Briefmarke. Ach ja, und ein Passbild. Und schon ist das Thema gegessen. Ist das zu viel verlangt?
Das ist in der Tat eine schwierige Situation. Ich hätte wohl aber genau so reagiert wie die RTW-Besatzung. Im Grunde genommen kann ja jeder behaupten er wäre Arzt und er könne sich grade nicht ausweisen weil der Arztausweis abgelaufen ist. Wenn ein Ausweis abläuft, habe ich mich rechtzeitig, wie auch beim Personalausweis, um einen Neuen zu kümmern. Meiner Meinung nach liegt die Schuld hier eindeutig bei der, für die RTW-Besatzung völlig fremden, Ärztin. Und anstatt ihrem gekränkten Ego zu folgen, sollte sie sich vielleicht mal in die Situation der Rettungsassistenten versetzen und die Lage dann noch mal überdenken.
Haendige nichts aus
Wenn sich mir gegenüber jemand als Arzt ausgibt, dann bekommt er von mir die Materialien, die er haben will. In der Regel hab ich ja nen Kollegen dabei, der bestätigen kann, dass sich fragliche Person als Arzt ausgegeben hat. Wenn sich dann rausstellt, dass die fragliche Person kein Arzt ist, muss diese mit den (rechtlichen) Konsequenzen leben, nicht ich.
Hallo Ossi,
Genau das ist die richtige Antwort.
Ich, und ich denke auch jedes gericht würde so entscheiden.
Schlecht hingegen dürfte es für die aussehen die nicht so handeln.
Ich weiß nicht was ich machen würde wenn ich jemanden sehen würde der einem Artzt (egal ob nachweisbar oder auch nicht) Material verweigert oder vlt sogar noch zu Diskutieren anfängt. Zu solchen Leuten kann ich nur sagen ihr spinnt wohl. Jeder der ein wenig was mit Medizin am hut hat wird ja wohl sofort sehen können ob die Person wirklich Artzt ist oder nicht und selbst wenn er/sie keiner sein sollte und dennoch alles richtig macht und dieser Person somit das Leben rettet ist es doch gut (Wenn auch nicht OK).
LG Sven
Ich kann bei einigen Kommentaren nur den Kopf schütteln. Ich bin selbst gelernter Rettungssanitäter und Notarzt auf dem 2. Bildungsweg. Ein (Not-)Arzt ist immer weisungsbefugt. Wenn ihr dass mit mir machen würdet, gäbe es direkt ne Anzeige. Was glaubt ihr eigentlich wer ihr seid? Hier geht’s immer um den Patienten und nicht um persönlichen Animositäten. Wer damit ein Problem hat, soll gefälligst Medizin studieren. Oder um Herrn Nuhr zu zitieren: Wer keine Ahnung hat, einfach mal die Fr…. halten.
Tschuldigung, musste einfach mal sein bei dem gefeiert. Da schäm ich mich ja bald für meinen Lehrberuf.
Hallo Ossi,
ist es wirklich so, das der vermeintliche Arzt dann die Konsequenzen tragen muss? Da immerhin ihr ihm Materialien ausgehändigt habt, sagen wir BTMs (nicht aufs oberige Beispiel bezogen), welche ja nur Ärtze verwenden dürfen und ihr keinen Nachweis einer Legitimation hattet.
Ich war mal in einer ähnlichen Situation;
Verkehrsunfall und erste Hilfe leisten war angesagt. Eine anwesende Passantin sagte Sie wäre Krankenschwester, stieß die erste Hilfe-Leistenden incl mir zur Seite und begann mit einer CPR im Verhältnis 60:1 (?!?). Es hat mich extremste Überwindung gekostet (ich bin Laie der zwar 1 Jahr auf der Med. Intensiv und in der NA gearbeitet hat aber keine Ausbildung oder sonst etwas hat, sondern als Praktikant dort tätig war) der „Krankenschwester“ zu sagen Sie möge doch bitte mich wieder die Reanimation durchführen lassen. Auch die meisten Passanten waren bestürzt (ich hörte einen sagen „Wie kann man sich nur so aufspielen?!?“) aber hatten nichts weiter gemacht außer es später der Polizei zu erzählen.
Als der RTW kam übergab ich den Patienten kurz und meinte noch ob einer von denen die Frau kannte, da die sich als Krankenschwester ausgab, schilderte kurz die Situation und fragte welche CPR denn nun richtig sei. Der RS meinte „natürlich 30:2“ (war ja ne erwachsene Person). und die angebliche Krankenschwester, so meinten später meine (Ex) kollegen von der NA, war keine Krankenschwester sondern Kindergärtnerin… Frage: WARUM spielen sich Leute denn so auf?! Nur weil Sie zuviel Greys Anatomy auf sixx gesehen haben?!
Fakt: KEIN ausweis, KEIN Material.
Hallo Inseldoc,
was ist denn das für eine Aussage? Die Anzeige wäre interessant, frage mich was die Kammer zu einem Doc sagt der sich nicht ausweisen kann aber vor Ort frech wird! Aus Ihrem Kommentar geht für mich nur eines hervor, Sie haben nicht verstanden worum es geht!
Kein Ausweis, keine Unterstützung! Natürlich ist ein (Not)-Arzt weisungsbefugt aber erst wenn er mir beweisen kann das er auch (Not)- Arzt ist!!
1) Wie oft kommt es vor, dass ein fernsehgeiler Passant der sich für irgendetwas hält Material für einen periphervenösen Zugang verlangt, wenn er sich nicht auskennt? Das merkt man doch schon spätestens dann, wenn er die Viggo in die Hand nimmt oder?
2) Dieses ständige vollkommen Sinn-Freie legitimieren mit irgendetwas an Unfallstellen wo man als Erst-Helfer tätig ist und etwas mehr weiß als der Rest der Bevölkerung damit man helfen darf…ist mir auch schon mal passiert…“Ja es gibt ja so Heißdüsen…“ was für ein Blödsinn
3) Wenn jemand sagt, ich bin Arzt/Physiotherapeut/Tierarzt , und er ist es dann doch nicht kann man ihn genau so anzeigen, er macht sich dann da strafbar und das mit Beihilfe zur Körperverletzung ist etwas weit gestreckt.
Wundert euch nicht, wenn niemand mehr Erste Hilfe leistet, auch die qualifizierten weil sie kein Bock mehr haben bei Rettern diesen Spiesrutenlauf machen zu müssen.
3)
Ich möchte gerne meine etwas dramatische Aussage relativieren – vorweg, ich bin weder Arzt noch Rettungssanitäter oder gar Jurist.
Ich denke, die Diskussion ist etwas komplex geworden, weil es schwer situationsabhängig ist, wie man im einzelnen reagieren wird. Wenn ich als „ahnungsloser Ersthelfer“ jemanden an den Patienten lasse, von dem ich vermute (weil er dies aussagt), er habe mehr Ahnung als ich, ist das legitim. Insbesondere dann, wenn ich mit der Situation überfordert bin. Das dürfte die Situation sein, die „Blackandwhiteisallisee“ im Sinne hatte. Soweit ich weiß, ist man als Laien-Ersthelfer, solange man hilft, auch nicht strafrechtlich für durch die Hilfe entstandene „Folgeschäden“ haftbar. Auch ich würde in SO einer Situation wahrscheinlich die Erste Hilfe an denjenigen abtreten, der sich als „vom Fach“ ausgibt. So ich die Auswahl hätte, würde ich jedoch gerne an denjenigen abgeben, der sich legitimieren kann – oder den ich kenne.
Bei der Meinung des „Inseldoc“ bin ich schon wieder zwiegespalten, weil situationsabhängig. Ist der Patient stabil, der Notarzt unterwegs, und die Situation klar und unproblematisch, kann ich jeden Rettungssanitäter verstehen, der keinen „unausgewiesenen Arzt“ an den Patienten heran läßt. Ist die Situation unklar, der Patient instabil, und der Rettungssanitäter an den Grenzen seiner Möglichkeiten, kann ich auch verstehen, wenn er „zum Wohle des Patienten“ Unterstützung, auch unbewiesene, zulässt. Um es mit dem „Inseldoc“ zu sagen: „Es geht schließlich um den Patienten!“ – und dieser Satz läßt sich von mehreren Seiten betrachten. Allerdings ist für mich die rechtliche Situation unklar, denn die „Strafbefreiung für Laien-Ersthelfer“ dürfte schon beim RS nicht mehr anzuwenden sein. Insofern könnte es durchaus sein, dass der RS für eine „Fehlbehandlung“ des „vermeintlichen Arztes“ anschließend (mit) haftbar gemacht wird. Eine Klärung dieses Sachverhalts würde der Diskussion ihre Schärfe nehmen und sicher allgemein uns allen zu mehr Wissen verhelfen.
Unabhängig davon muss ich bei meiner Aussage zu „meinem Ressort“ bleiben: Wenn jemand mit dem Verweis, er sei Arzt, Arzneimittel von mir verlangt, darf ich diese ohne Legitimationsnachweis nicht herausrücken. Es gibt genug gerichtliche Entscheidungen, in denen Apotheker (in ähnlichen Situationen) für so ein Vorgehen empfindlichst (bis zum Entzug der Approbation) bestraft wurden. Auch in Erste-Hilfe-Situationen. Und auch in Erste-Hilfe-Situationen, in denen der (vom Apotheker gerufene und dann später eingetroffene) Notarzt dem Apotheker anschließend bestätigt hat, nichts falsches gemacht zu haben. Das Herausgeben oder gar das Verabreichen eines Arzneimittels ohne Legitimation des Empfängers wird gemäß deutschen Recht gewöhnlich so interpretiert, dass der Apotheker eine Behandlung durchgeführt hat, die nur ein Arzt hätte durchführen dürfen. Die Situation liegt sicherlich anders, wenn ein Rettungsteam bei mir aufschlägt, und derjenige mit dem „Notarzt“-Klettbändern bei mir Arzneimittel anfordert. Auch da würde ich mich zwar weit aus dem Fenster lehnen, einfach so diese AM abzugeben (schließlich kann der die Uniform ja auch geklaut haben), würde mich aber wesentlich wohler (und rechtlich sicherer) bei der Sache fühlen.
und @Blackandwhiteisallisee
zu 1) Ich kenne mich durchaus mit Verweilkanülen ein wenig aus – habe ich beim Bund doch öfter mal den Übungsarm malträtieren müssen. Trotzdem würden Sie sich wahrscheinlich keine von mir legen lassen wollen (und ich dürfte – rechtlich gesehen – Ihnen wohl auch keine legen).
zu2) Hier bringen Sie leider den „Erst-Helfer“ mit dem „Rettungssanitäter“ durcheinander. Ich denke mal, der Rettungssanitäter ist doch geschulter als der (Laien-)Erst-Helfer.
zu 3) Klar kann man denjenigen bei Falschaussage AUCH anzeigen. Aber wie es rechtlich wirklich aussieht, weiß ich nicht. Wie oben schon geschrieben, dürfte das situationsabhängig sein.
Zum letzten Satz: Fragen Sie mich mal zum Thema „Rabattverträge bei Arzneimitteln“. So einen Spießrutenlauf mache ich täglich auf Arbeit. Legitimation hier, Formfehler da. Und schon bestraften mich die krankenKassen.
Vielleicht wäre es ja ein Ansatz, wenn der „vermeintliche“ Arzt bei den Helfenden (Rettungssanitätern) bleibt, um eingreifen zu können, wenn der Patient instabil wird. Sollte der Arzt dann nützliche Hinweise haben, können die RS selbst entscheiden, ob sie diese umsetzen – oder den potentiellen Arzt doch noch den Patienten behandeln lassen. Sollten sie die Hinweise nicht umsetzen, werden sie das gegebenenfalls später begründen müssen, und das ist ihnen sicher auch klar.
[…] Diskussion: Lasst mich durch, ich bin Arzt! Diskussion im Rettungsdienst-Blog zum Thema Ausweisen von Ärzten gegenüber dem Rettungsdienst. http://rdb.cafe-blaulicht.de/diskussion-lasst-mich-durch-ich-bin-arzt […]
als erstes möchte ich sagen dass meiner meinung nach die kollegen völlig richtig gehandelt haben.jeder der ein wenig notfallmedizinisches wissen hat kann sich als arzt ausgeben.mir selbst ist es bei einem schwehren verkehrsunfall pqassiert.wir hatten den patienten bereits im fahrzeug,als die hecktüre aufgerissen wurde und ein mann plötzlich im fahrzeug stand,mit den worten“ich bin arzt,was is los?“.nachdem ich damals in einem kleinen rettungsdienstkreis arbeitete und uns und mir alles ärzte in diesem bereich bekannt waren(muss dazu sagen dass der vermeindliche arzt sich als arzt aus unserem standort ausweiste-mündlich!)nach mehrmaliger aufforderung uns doch zu sagen welche fachrichtung und welche praxis er hat,stellte sich heraus das es sich um einen veterinär handelte.als ich ihn als verantwortlicher rettass des fahrzeuges verwies wurde fast handgreiflich.zum glück war die polizei und der sar74 schnell zur stelle.eine anzeige folgte.ich denke dass solche falschen mediziner nicht wenige sind.hab gerade in der grossstadtrettung schon einiges erlebt.rettungsassistenten,welche nur sanitäter waren,rettungsassistenten die lediglich medizin studieren etc etc..ich bin absolut für eine ausweispflicht.von einem paketlieferanten lässt man sich auch den ausweis zeigen wenn er in zivil auftritt.auch polizisten in zivil müssen sich ausweisen.ich persönlich habe vom berufsverband einen ausweis.ebenfalls habe ich einen dienstausweis vom dienstherren.bei erstmassnahmen durch mich,musste ich mich auch schon gegenüber dem notarzt ausweisen.völlig richtig.wenn die ärzteschaft schon so pleite ist um einen ausweis verlängern zulassen,dann ist echt alles zu spät.an die lieben kollegen noch ein wort:lasst euch nicht unterkriegen,ihr habr professionell gehandelt.
zu 1) Ich kenne mich durchaus mit Verweilkanülen ein wenig aus – habe ich beim Bund doch öfter mal den Übungsarm malträtieren müssen. Trotzdem würden Sie sich wahrscheinlich keine von mir legen lassen wollen (und ich dürfte – rechtlich gesehen – Ihnen wohl auch keine legen).
Nochmal zu 1)
Fegt so ziemlich am dem vorbei was ich gemeint habe. Meine Kernfrage war hier , wieviele Ersthelfer (auf der Basis des allgemeinen Verhaltes von Passanten, nämlich nichts machen und vielleicht den (abgelaufenden) Erste Hilfe Kasten daneben legen) die mal House M.D. oder ER gesehen haben und denken sie könnten dass, würden sowas tun ?Und selbst wenn es ein Halb-Profi ist der es irgendwann mal gemacht hat, zu 99% würden diese Blender nicht zu so einer Maßnahme greifen. Das ist für mich vollkommen aus der Luft gegriffen.
zu2) Hier bringen Sie leider den “Erst-Helfer” mit dem “Rettungssanitäter” durcheinander. Ich denke mal, der Rettungssanitäter ist doch geschulter als der (Laien-)Erst-Helfer.
Nein bringe ich nicht. Ich rede da von eigenen negativen Erfahrungen aus meiner Sicht als Erst-Helfer und von Kollegen aus meiner Feuerwehr.
Von mir wollte ein „Retter“ gerne mal meinen Ausweis des Berufsverbandes oder meinen Dienstausweis sehen (Anästhesie- und Intensivpfleger). Sowas gibt es bei uns nicht, meinen Dienstausweis führe ich Privat nicht mit mir rum…dann sagte er mir „Examensurkunde?“ und ich hab ihn gefragt, ob er noch alle Latten am Zaun hat?
Meinen Feuerwehr-Dienstausweis akzeptierte er dann doch und meinte ich darf dann da die Infusion hochhalten, da bin ich in mein Auto gestiegen und gefahren.
Das sind nicht nur Einzelbeispiele, viele Kameraden aus meiner FF wurden schon relativ unkollegial an Einsatzstellen von „Kollegen“ behandelt und trotz bestehenden Qualifikationen vom Patienten weggeschickt und auf die Ersatzbank verwiesen. (Ohne Übergabe etc.) Hallo gehts noch?
Wir reden alle von Quality of Care und QM und Best-Outcome, und das ganze geht ja schon an dieser Grundsatzdiskussion zu Grunde.
Es ist schon wundersam:
– ein Polizist muss sich auf verlangen ausweisen
– ein Rechtsanwalt muss sich auf verlangen ausweisen
– ein Richter, Staatsanwalt etc muss sich auf verlangen ausweisen
Ein Reglementierter Beruf ist ein Beruf, bei dem durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgelegt ist, dass der Zugang zum Beruf und die Berufsausübung nur dann erfolgen darf, wenn ein Nachweis einer bestimmten Qualifikation erbracht ist.
Hierrüber lässt sich alleine schon die Fragestellung ableiten: Derjenige der den Beruf „Arzt“ ausübt und weder dem Patienten, noch dem RD Personal bekannt ist, ober dieser nicht erstmal die Pflicht hat sich ordnungsgemäß vorzustellen und ggfs. mit dem Perso nachzuweisen das dieser „Arzt“ ist. Schlußendlich muss der PATIENT in den Behandlungsvertrag mit dem Arzt einwilligen.
Auch lässt die Beschreibung des Falles eindeutig einige Fragen auf: Wieso wurde von der Ärztin nicht eindeutig auf die Basic´s (RR, EKG, etc.) zur Untermauerung Ihrerer „Diagnose“ bestanden?
Wenn ich als RA ankomme und mir wirft einer eine Diagnose an die Ohren und verlang in gleichem Atemzug ein I.V. Zugang dann bin ich da auch extremst mißtrauisch.
Das, worauf es aber ankommt in meiner Ausfertigung ist nicht der Umstand das dort ein Arzt war, bitte kann passieren und kann manchmal auch Hilfreich sein. Ich werde ihm auch alles geben, was er braucht um einen i.V. Zugang zu legen. DAS WAS ES DANN ABER AUCH SCHON. OHNE SICH AUSWEISEN ZU KÖNNEN BEKOMMT ER KEINE:
VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE MEDIKAMENTE
Und dazu gehört auch die einfache kristalloide Infusionslösung oder oder oder
Denn wir lagern diese ja nur quasi wie eine Apotheke und sind auch daran gehalten wie diese abzugeben sind.
Und da hört genau der Punkt „Ich bin Arzt, ich bin Gott“ (Interpretation Inseldoc) leider auf, denn rechtswidrige Anweisungen kann der Akademische gerne geben, befolgen oder ausführen muss ich sie noch lange nicht.
Auch der Umgang mit dem Med.-Techn. Equipment unterliegt nunmal dem MPG und auch da MUSS derjenige der die Geräte anwenden will unter-/eingewiesen sein und dieses Nachweisen können!
Schlußendlich habe ich in den vergangenen 20 Jahren etliche Fälle gehabt indenen ein zufällig vorbeikommender Kollege Arzt seine Hilfe angeboten hat. Dieses war immer sehr Kollegial und es kamen nie Bedenken auf. Auch eine Frage nach einem Arztausweis wurde eher begrüßt, im Sinne der Patientensicherheit, und geeinigt hat man sich immer.
Wie man in den Wald brüllt….
Wenn mir jedoch ein Arzt Marke Inseldoc über den Weg liefe, dann würde ich genauso handeln wie bei jedem anderen auch, allerdings müsste er sich dann vor den Kollegen der Polizei nach Abschluß der Rettungsmaßnahmen ausweisen können. Denn das Recht habe ich zur Sicherstellung der berechtigten Patienteninteressen, schließlich müssten evtl. Arzthaftungsfragen ja auch den richtigen Treffen 😉 Und vor den Kollegen der Polizei muss er sich ausweisen und auch nachweisen das er Arzt ist. In dem Fall habe nicht ich die „rennerei“…
Soviel dann zum Thema „mitmenschliche Kollegialität“…
oder besser gesagt „Wer die Rechte des anderen kennt, der weis wie weit er gehen darf…“
ich glaube man reicht der Ärztin erst einmal die Sachen an,als einigermassen erfahrener Retter merkt man recht schnell, ob ihre Hilfe effizient und wünschenswert ist 😉 dann kann man ja die Behandlung ein wenig „steuern“-rechtlich denke ich,hat man so keine probleme.
Eitelkeiten sollten nicht den Verlauf eines medizinischen Notfalls bestimmen. Als Besatzungsmitglied des Rettungsdienstes ist es sicherlich häufig ein schönes Gefühl, in einer bestimmten Situation sehr gefragt zu sein. Hieraus leitet der ein oder andere Retter einen Großteil seines Selbstbewusstseins ab, vollkommen in Ordnung solange gerechtfertigt. Das ist aber spätestens dann vorbei, wenn ein Arzt vor Ort ist. Denn dann gilt nicht nur rechtlich der Arztvorbehalt, die ärztliche Weisungsbefugnis und die Pflicht des Retters dem Arzt zu assistieren, sondern es steht mit dem Arzt auch die wesentlich höhere medizinische Kompetenz zur Verfügung. Diese gilt es dem Patienten nicht zu verweigern, nur weil hierbei die eigene Rolle des Rettungshelden angenagt wird. Bitte liebe Kollegen aus dem Rettungsdienst, bleibt mal auf dem Teppich, als Arzt hat man in aller Regel wirklich ein bisschen mehr Ahnung von Medizin, das kann ich als Rettungsassistent und Arzt nur dringend bestätigen. Herzliche Grüße und auf gute Zusammenarbeit!