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Arzt im Dienst - Quelle: DPA
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In einer Bank kollabiert ein Mann und bleibt bewusslos am Boden liegen. Schnell sind einige Passanten zur Stelle, beginnen Erste Hilfe zu leisten und alarmieren den Rettungsdienst. Aufgrund des Meldebildes alarmiert die Rettungsleitstelle einen Rettungswagen, sowie einen Notarzt zur Einsatzstelle.

Als die Besatzung des Rettungswagens am Einsatzort eintrifft, erhebt sich eine Dame, die bis gerade eben noch neben dem Patienten gekniet war. Sie teilt der Besatzung ihre Verdachtsdiagnose mit und bittet um das benötigte Material, um einen peripher-venösen Zugang legen zu können. Als der Rettungsassistent sie fragt, wer sie denn überhaupt sei, antwortet sie: „Ich bin Ärztin!“. Als sie daraufhin gebeten wird, sich als Arzt auzuweisen bzw. zu legitimieren, teilt sie mit, dass ihr Arztausweis abgelaufen sei und sie ihn deshalb nicht dabei habe.

 

Wie würdet ihr entscheiden?

Reicht ihr der Dame die gewünschten Materialien?

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Dame gar keine Ärztin ist, so steht unter Umständen der Tatbestand der „Beihilfe zur Körperverletzung“ im Raum.

oder

Verweigert ihr der vermeintlichen Ärztin das Material und wartet auf den regulären Notarzt?

Sofern die Dame tatsächlich Ärztin ist, werdet ihr euch gegebenenfalls rechtfertigen müssen, wieso ihr dem Patienten „verfügbare ärztliche Hilfe“ vorenthalten habt.

 

Bitte nutzt die Kommentarfunktion und teilt uns eure Entscheidung, bzw. auch eure Gedanken zu dieser Problematik mit. Wir freuen uns und sind gespannt, was so zusammen kommt… 😉

 


 

Hintergrund

Dieser Fall hat sich vor wenigen Tagen so in Bottrop ereignet. Die Besatzung des Rettungswagens hatte der Dame aufgrund des fehlenden Arztausweises kein Material ausgehändigt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Dame tatsächlich Anästhesistin war. Nun hat sich die Ärztin an die Bundesärztekammer gewandt. (Den kompletten Artikel gibt’s hier: DerWesten.de)


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