Was ist eigentlich… ein geschlossener Verband?
Da sich, aufgrund der Hochwasserlage in Deutschland, derzeit vermehrt sogenannte geschlossene Verbände, auch Marschkolonnen genannt, bewegen und viele Autofahrer offensichtlich nicht die leiseste Ahnung davon haben, möchte ich euch das in diesem Post kurz näher bringen:
Was genau ist das?
Bei einem geschlossenen Verband handelt es sich, bezogen auf den Rettungs- und Sanitätsdienst, um eine Kolonnenfahrt von Einsatzfahrzeugen. In der Regel fahren zwischen drei und 30 Einsatzfahrzeuge in einem solchen geschlossenen Verband.
Woran erkenne ich einen geschlossenen Verband?
Alle zum Verband gehörigen Fahrzeuge sind mit einer Fahne (meist an der linken Fahrzeugseite angebracht) gekennzeichnet. Alle außer das letzte Fahrzeug führen eine blaue Fahne. Das letzte zum Verband gehörende Fahrzeug ist mit einer grünen Fahne versehen, damit das Ende der Kolonne klar erkennbar ist. In der Regel fahren entweder alle Fahrzeuge mit Blaulicht, oder nur das erste und das letzte Fahrzeug. Manchmal ist auf dem letzten Fahrzeug auch ein Schild mit der Aufschrift „Achtung Kolonne“ angebracht.
Ein Beispiel für einen geschlossenen Verband könnt ihr im nachfolgenden Video sehen. Zu sehen ist ein geschlossener Verband der Feuerwehr, der sich auf den Weg zum Hochwassereinsatz nach Magdeburg macht.
Was muss ich als Verkehrsteilnehmer darüber wissen?
Wichtig zu wissen ist, dass ein geschlossener Verband verkehrsrechtlich als ein einzelnes Fahrzeug gilt. Das bedeutet, dass alle zum Verband gehörenden Fahrzeuge eine Kreuzung trotz roter Ampel überqueren dürfen, sofern das erste Fahrzeug diese bei grüner Ampel überquert hat. Weiterhin bedeutet das, dass andere (nicht zum Verband gehörende) Verkehrsteilnehmer sich nicht in die Kolonne einreihen und diese damit unterbrechen dürfen!
Wieso gibt’s das überhaupt?
Ziel eines solchen geschlossenen Verbandes ist, dass alle dazugehörigen (Einsatz-)Kräfte zu einem festgelegten Zeitpunkt an einem festgelegten Ort eintreffen und dort tätig werden können. Aus diesem Grund unterstehen die Verbandsfahrzeuge einer einheitlichen Führung (in der Regel das erste Fahrzeug in der Kolonne) und einer einheitlichen Kennzeichnung (Flaggen).
Wieso fahren die nicht schneller?
Die Marschgeschwindigkeit liegt in der Regel bei 70 Km/h auf Autobahnen. Dabei handelt es sich um eine Geschwindigkeit, die auch LKW oder ältere Fahrzeuge fahren können. Ziel ist es, dass alle sich mit der gleichen Geschwindigkeit fortbewegen und keine großen Lücken zwischen den Fahrzeugen entstehen.
Sind die nicht schneller, wenn sie einzeln fahren?
In aller Regel handelt es sich bei den Fahrzeugen innerhalb eines geschlossenen Verbandes um zusammengehörende Einheiten. Beispielsweise kann das ein Kontingent, oder eine Schnelleinsatzgruppe sein. Diese Einheiten kommen im Normalfall nur zusammen zum Einsatz, benötigen einige Zeit der Organisation und ggf. auch entsprechend Platz am Einsatzort. Es ist daher unerlässlich, dass die Fahrzeuge im geschlossenen Verband eine festgelegte Strecke zwischen vorher vereinbarten, gemeinsamen Abmarsch- und Haltepunkten fahren. Gerade bei Großschadensereignissen, wo das Schadensgebiet sehr weitläufig und unübersichtlich ist, kann somit gewährleistet werden, dass alle zum Verband gehörenden Fahrzeuge zur gleichen Zeit am Einsatzort sind und die Einheit somit schnellstmöglich einsatzklar ist.
Darf ich so einen Verband überholen?
Ja! Allerdings sollte der Verband dann komplett überholt werden. Wichtig ist, dass nicht zwischen den Verbandsfahrzeugen eingeschert und die Kolonne damit unterbrochen wird!
Muss ich einem Verband im Stau oder an Kreuzungen Platz machen?
Sofern der Verband unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten zum Zielort unterwegs ist, ja! In diesem Fall ist gleich zu verfahren, wie bei jedem anderen Fahrzeug, das sich mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn im Straßenverkehr bewegt: Umgehend freie Bahn schaffen und eine Gasse für evtl. nachfolgende Einsatzfahrzeuge freihalten! Im Falle eines geschlossenen Verbandes ist das letzte zum Verband gehörende Fahrzeug durch eine grüne Fahne gekennzeichnet.
Was gibt es noch zu sagen?
Unzählige Menschen haben ihr ganzes Hab und Gut verloren und sind auf Hilfe angewiesen. Bitte helft auch ihr – durch euer eigenes Verhalten und dadurch, dass ihr diese Information an euren Bekanntenkreis weiterleitet – mit, dass die dringend benötigten Einsatzkräfte und Hilfsgüter schnell und sicher am Einsatzort ankommen!
Danke. Sehr guter und wichtiger Beitrag. Schön einfach und anschaulich erklärt.
Meiner Erfahrung nach haben scheinbar nur die wenigsten Autofahrer eine Ahnung, was ein geschlossener Verband ist, und meinen überholen bzw. sich noch reinquetschen zu müssen. Hoffen wir, dass sich das mal ändert …
Ich finde das Gut das darüber Aufgeklärt wird, da ich auch mal eine Begegnung mit einen geschlossenen Verband hatte allerdings von der Bundeswehr.
Ist es nicht ein schönes Gefühl ein Verband von Panzern zu Überholen die mit 50 auf der Autobahn fahren und man das vordere Ende noch nicht sieht und die Ausfahrt wo man raus will kommt immer näher.
Ja da kommt man echt ins Grübeln. Ich glaube jeder von Euch würde wenn es sich nicht gerade um Panzer handeln würde Notfalls sich dazwischen Quetschen um seine Ausfahrt zu bekommen . Oder?
Zu meinen Glück habe ich das Ende des Verbands 800m vor der Ausfahrt Überholt. Sonst hätte ich fast bis zu meinen Ziehl hinter den Verband herfahren dürfen, die wollten nähmlich in die gleiche Richtung.
Also wie verhalte ich mich Richtig wenn ich nicht sehen kann wie groß der geschlossene Verband ist?
Danke für die Info! Das mit den Farben war mir nie so ganz klar, da es ja auch immer wieder Kolonnen von Bundeswehr oder britischen Militär gibt bei denen die Fahnenfarbe anders ist.
Bei der Polizei in Deutschland gelten aber auch die blauen und grünen Flaggen?
Aber unabhängig davon sollte jedem Verkehrsteilnehmer klar sein:
Wenn da Fahrzeuge mit Flaggen fahren ist das eine Kolonne und ich schere erst dann wieder ein, wenn ich ALLE Flaggen-Fahrzeuge hinter mir gelassen habe.
Die Bundeswehr benutzt die gleichen Fahnenfarben. Und die Polizei auch. Die Farben sind nämlich in den Verkehrsregeln festgelegt.
(Wäre ja auch Schwachfug, wenn jeder sich seine Farben selbst ausdenkt)
Danke für deine Rückmeldung Anton,
aber dann verrat mir mal wo in der StvO die Farben der Flaggen festgelegt sein sollen? Abgesehen davon das nicht mal Flaggen gesetzlich festgelegt sind sondern nur eine deutliche Kennzeichnung die die den Verband als geschlossenen Verband ersichtlich macht.
Schwachfug hin oder her. Diese Farben sind nicht vorgeschrieben, sondern höchstens üblich!
Hab das ja bis vor kurzem auch nicht gewusst, aber zum Glück ist mein Freund THWler und hat es mir ausgiebig erklärt 🙂
Aber ohne Mist, eigentlich sollte man das wissen (lernt man das in der Fahrschule und wir haben es nur alle vergessen?)
Super gut erklärt, das hätte ich nie besser machen können. Und ich bin immerhin seit 21 Jahren Fahrlehrer. Auch habe ich beim lesen gemerkt, dass dieses Thema im Theorieunterricht zu kurz kommt. Wird bei mir sofort geändert.
Vielen Dank für diese Information und vielen Dank für eure Arbeit.
Grüße aus Pforzheim
Hallo,
danke für den informativen Eintrag. Nur: die Fahnen können und werden längst nicht mehr bei allen Verbänden angebracht. Viele Feuerwehrfahrzeuge haben schlicht nicht die Möglichkeit dies umzusetzen. Das liegt zum einen daran, dass die Halterungen nicht vorhanden sind, oder die Fahnensätze nicht vorhanden sind.
Da hat sich jemand Mühe gegeben, das Thema allgemeinverständlich darzustellen.
Ich hätte nur noch 2 kleine Ergänzungen:
Die Kenntlichmachung eines geschlossenen Verbandes durch kleine Flaggen hat sich vor Jahrzehnten etabliert. Wobei diese Art der Kenntlichmachung nicht die einzig gültige ist. Voraussetzung ist eine Kenntlichmachung aller Kraftfahrzuege, die zum Verband gehören in der gelichen Art und Weise. Daher kann man auch auf Verbände treffen, die keine Flaggen zeigen, wo dann aber z.B. jedes Fahrzeug Blaulicht eingeschaltet hat.
Bei sehr grossen Verbänden ist es zum Einen sinnvoll, zum anderen durch §27 Abs. 2 StVO geboten, dem „normalen“ Verkehr durch entsprechend grosse Abstände, die Möglichkeit zum Einscheren zu lassen.
Genau heisst es dort:
(2) Geschlossene Verbände … müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in
angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.
Kann man eigentlich gut organisieren. Wenn der Abstand zwischen den Fahrzeugen auf der Autobahn z.B. 100m beträgt (2 Leitpfosten), kann man z.B. alle 10 Fahrzeuge einen Abstand von 200m halten. So wird das dann recht deutlich.
In genau diese grösseren Lücken darf der übrige Verkehr dann hineinrücken, z.B. um an der nächsten Autobahnabfahrt die Bahn zu verlassen.
VwV zu §27 StVO (Verbände): Bei geschlossenen Verbänden ist besonders darauf zu achten, daß […] alle Fahrzeuge die gleichen Fahnen, Drapierungen, Sonderbeleuchtungen oder ähnlich wirksamen Hinweise auf ihre Verbandszugehörigkeit führen.
Eingeschaltetes Blaulicht ist, ebensowenig wie die einheitliche Lackierung, nicht geeignet, auf die Verbandszugehörigkeit hinzuweisen.
Kann mich nicht erinnern das in der Fahrschule gehabt zu haben. Vielen Dank für diesen Beitrag. Wieder was gelernt .
Hallo zusammen.
Generell ist es wichtig und hilfreich, den Autofahrern mal die Augen zu öffnen, was ein geschlossener Verband ist und was dieser darf.
Eigentlich müsste man hier weiter ausholen, weil leider die meisten Verkehrsteilnehmer schon bei einem einzelnen Rettungswagen oder einem Löschzug mit Sondersignalen überfordert sind. Aber das ist ein anderes Thema.
Leider sind hier ein paar kleine Fehler reingerutscht, bei der Beschreibung eines geschlossenen Verbandes.
–Woran erkenne ich einen geschlossenen Verband —
Die Fahrzeuge müssen vom aussehen her ähnlich sein. Dies ist bei Einsatzfahrzeugen gegeben. Sie haben Blaulichter und sind an den Seiten mit Logos der Organisationen versehen.
Die grünen und blauen Flaggen sind keine Voraussetzung für einen geschlossenen Verband !!!
Sie dienen lediglich der Orientierung der Teilnehmer im Verband. Es können einige blaue Flaggen in einem geschlossenen Verband mitfahren. Hier handelt es sich dann um verschiedene Marschkolonnen…
(es ist übrigens sinnvoll einen Verband in kleine Kolonnen zu unterteilen, damit nicht 30 Fahrzeuge über die rote Ampel müssen oder ein einscheeren auf Autobahnen zu ermöglichen …)
Generell gilt, dass Fahrzeuge nach §38 StVO auf Einsatzfahrten ihre (im Fahrzeugschein eingetragenen !!) Blaulichter einschalten dürfen. Dementsprechend sollte das bei einer Kolonne / einem geschlossenen Verband auch an sein.
Verantwortlich ist der Verbandführer. Und der sollte das auch vor Fahrtantritt mitteilen.
Wie gesagt ein super Beitrag und auch wichtig für alle Verkehrsteilnehmer
Danke Fabi
Grundsätzlich ist aus meiner Sicht alles gesagt.
Die Flaggen sind, wie schon von Vorschreibern erwähnt, rein zur internen Marschorganisation und für den „normalen“ Verkehrsteilnehmer nicht von Bedeutung.
Neben der blauen und grünen Flagge sind auch gelbe Flaggen (Pannenfahrzeuge) und rote Flaggen (z.B. abschleppende Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Gefahrgut) in Gebrauch.
Daneben gibt es noch schwarz-weiß-diagonale Flaggen (Verbandführer, nicht zu verwechseln mit dem Marschführer im ersten Fahrzeug) und schwarz-weiße-Schachbrett Flaggen (Fahrzeug ohne festen Platz im Verband, z.B. Sicherungsfahrzeuge).
Es gibt häufig Fahrzeuge, die keine Befestigungsmöglichkeiten für Flaggen haben, auch können Verbände Zivilfahrzeuge enthalten oder gar, bis auf Führungs- und Schlussfahrzeug, ganz aus Zivilfahrzeugen bestehen.
Und noch eine Bitte an die Einsatzkräfte:
Unterlasst irgendwelche provisorischen Befestigungen der Flaggen an Spiegeln oder am Aufbau. Die bei der Fahrt auftretenden Kräfte halten die Speigel bzw. die Halterungen nicht aus. Es kommt nicht gut, wenn auf der Bahn so eine Flagge flöten geht und einem Überholer in die Windschutzscheibe knallt. Die Geldbußen für den verursachenden Kraftfahrer und den Marschführer als Verantwortlichem sind richtig heftig. Lasst ohne geeignete Halterung die Flagge weg!
. Dies hat zum Beispiel zur Folge, dass, wenn das Führungsfahrzeug in eine bevorrechtigte Straße eingebogen ist, sämtliche anderen Fahrzeuge des Verbandes nachfolgen dürfen, auch wenn eine etwa vorhandene Lichtzeichenanlage zwischenzeitlich auf „Rot“ geschaltet hat oder sich auf der Vorfahrtsberechtigten Straße andere Verkehrsteilnehmer nähern. Zur Verdeutlichung der Inanspruchnahme von Verbandsrechten gem. § 27 StVO gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern hat nur das erste und letzte Fahrzeug des geschlossenen Verbandes die blaue Rundumkennleuchte in Betrieb. Überquert der Verband eine Kreuzung / Einmündung, so sollten diejenigen Fahrzeuge, welche in den Kreuzungsbereich einfahren, ebenfalls die blaue Rundumkennleuchte einschalten. Zur zusätzlichen Warnung und Sicherung anderer Verkehrsteilnehmer kann der Marschführer den Einsatz der blauen Rundumkennleuchte ohne Einsatzhorn für alle Fahrzeuge anordnen, sofern es die Verkehrslage geboten erscheinen läßt.
Laut $27 der StVO dürfen Fahrzeuge beim Auf-/ Abfahren auf die/von der Autobahn oder in ähnlichen Situationen in den Verband einscheren!
$27(2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies
erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen;
an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.
Ein (geschlossener) Verband ist eine Organisationseinheit. Daher wird hier eine Kolonne bzw. Kolonnenfahrt beschrieben.